2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. A Handels- u. Zollpolitik. 601
dem Maximal- und mit dem Minimalsatz. Die Regierung habe
sich das aber sicherlich sehr wohl überlegt, ob sie den dem Reichstag
vorzulegenden Tarif in Form eines Doppeltarifes oder eines
autonomen Tarifes aufstellen solle. Die Entscheidung sei zu Gunsten
des autonomen Tarifes gefallen, mit Ausnahme für die vier Ge—
treidearten.
Daß die Regierung auf Grund eines im Sinne des Kor—
referenten zu stellenden Antrages einen vollständigen Rückzug an—
treten und erklären sollte, sie habe sich mit der Aufstellung eines
autonomen Tarifes auf einem falschen Wege befunden und wolle
jetzt für sämmtliche Positionen einen Doppeltarif aufstellen, das
erachte er für vollständig ausgeschlossen. Der Korreferent verlange
also von der Regierung etwas vollständig Unmögliches. Die
Forderung des Korreferenten müsse aber auch als unpraktisch nach
der Auffassung derjenigen bezeichnet werden, welche den Doppel—
tarif überhaupt für gefährlich erachteten, weil er unter Umständen
geeignet sein könne, den Abschluß von Handelsverträgen zu ver—
hindern. Wer der Meinung sei, daß ein Doppeltarif für einzelne
Positionen prohibitiv wirken könne, der müsse von dem Standpunkt
des Centralverbandes aus, der den Wiederabschluß langfristiger
Handelsverträge durchaus wünsche, auch die Aufstellung eines
partiellen Doppeltarifes als ein Uebel bezeichnen, und dieses Uebel
werde vergrößert und verstärkt, wenn die Zahl der Positionen
des Doppeltarifes vermehrt würde. Denn während jetzt nur vier
Positionen des Doppeltarifes unter Umständen prohibitiv auf den
Abschluß von Handelsverträgen wirken könnten, würden dann
soviel mehr Positionen unter Umständen prohibitiv wirken, als im
Doppeltarif solche Positionen mehr vorgesehen seien. Aus diesem
Grunde könne er sich durchaus nicht auf den Standpunkt des
Korreferenten stellen. Er müsse vielmehr betonen, daß jeder
partielle Doppeltarif aus dem Entwurf des Zolltarifgesetzes entfernt
werden müsse. Nun wolle er sich aber noch gegen einige Be—
merkungen in der Diskussion wenden, die er in seinem persönlichen
Interesse und, wie er glaube, im Interesse derjenigen Mitglieder,
die sich auf den Standpunkt, den er einnehme, zu stellen geneigt
seien, nicht unbesprochen lassen könne. Es sei bemerkt worden, der
Beweis, daß die Fassung im 81 des Zolltarifentwurfes unter Um—
ständen den Abschluß von Handelsverträgen gefährden könne, sei
nicht geführt worden. Das sei richtig; aber wie solle ein solcher