Full text: Erster Band (1. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. A Handels- u. Zollpolitik. 601 
dem Maximal- und mit dem Minimalsatz. Die Regierung habe 
sich das aber sicherlich sehr wohl überlegt, ob sie den dem Reichstag 
vorzulegenden Tarif in Form eines Doppeltarifes oder eines 
autonomen Tarifes aufstellen solle. Die Entscheidung sei zu Gunsten 
des autonomen Tarifes gefallen, mit Ausnahme für die vier Ge— 
treidearten. 
Daß die Regierung auf Grund eines im Sinne des Kor— 
referenten zu stellenden Antrages einen vollständigen Rückzug an— 
treten und erklären sollte, sie habe sich mit der Aufstellung eines 
autonomen Tarifes auf einem falschen Wege befunden und wolle 
jetzt für sämmtliche Positionen einen Doppeltarif aufstellen, das 
erachte er für vollständig ausgeschlossen. Der Korreferent verlange 
also von der Regierung etwas vollständig Unmögliches. Die 
Forderung des Korreferenten müsse aber auch als unpraktisch nach 
der Auffassung derjenigen bezeichnet werden, welche den Doppel— 
tarif überhaupt für gefährlich erachteten, weil er unter Umständen 
geeignet sein könne, den Abschluß von Handelsverträgen zu ver— 
hindern. Wer der Meinung sei, daß ein Doppeltarif für einzelne 
Positionen prohibitiv wirken könne, der müsse von dem Standpunkt 
des Centralverbandes aus, der den Wiederabschluß langfristiger 
Handelsverträge durchaus wünsche, auch die Aufstellung eines 
partiellen Doppeltarifes als ein Uebel bezeichnen, und dieses Uebel 
werde vergrößert und verstärkt, wenn die Zahl der Positionen 
des Doppeltarifes vermehrt würde. Denn während jetzt nur vier 
Positionen des Doppeltarifes unter Umständen prohibitiv auf den 
Abschluß von Handelsverträgen wirken könnten, würden dann 
soviel mehr Positionen unter Umständen prohibitiv wirken, als im 
Doppeltarif solche Positionen mehr vorgesehen seien. Aus diesem 
Grunde könne er sich durchaus nicht auf den Standpunkt des 
Korreferenten stellen. Er müsse vielmehr betonen, daß jeder 
partielle Doppeltarif aus dem Entwurf des Zolltarifgesetzes entfernt 
werden müsse. Nun wolle er sich aber noch gegen einige Be— 
merkungen in der Diskussion wenden, die er in seinem persönlichen 
Interesse und, wie er glaube, im Interesse derjenigen Mitglieder, 
die sich auf den Standpunkt, den er einnehme, zu stellen geneigt 
seien, nicht unbesprochen lassen könne. Es sei bemerkt worden, der 
Beweis, daß die Fassung im 81 des Zolltarifentwurfes unter Um— 
ständen den Abschluß von Handelsverträgen gefährden könne, sei 
nicht geführt worden. Das sei richtig; aber wie solle ein solcher
	        
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