602 H. MA. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
Beweis geführt werden? Er lasse sich weder mathematisch noch
nach den Regeln eines prozessualen Verfahrens führen. Ein solcher
Beweis könne nur in dem Urtheil über wirthschaftliche Dinge und
in der Erkenntniß bezüglich derselben, die man sich durch Erfahrung
im Laufe der Jahre angeeignet habe, begründet sein. Er ver—
wahre sich gegen die gefallene Behauptung, daß die Annahme,
der JF1 könne unter Umständen den Abschluß von Handels—
verträgen verhindern, im Centralverbande zum Axiom geworden
sei, weil die Autorität des Handelsvertragsvereins und auch der
Geschäftsführer des Centralverbandes sich gegen den Paragraphen
ausgesprochen hätten. Er nehme für sich die Fähigkeit eines eigenen
Urtheils in der Sache in Anspruch, und er müsse sich dagegen ver—
wahren, daß er einen Standpunkt in der Sache, wie dargelegt,
nur einnehme, weil die Autorität des Handelsvertragsvereins sich
gegen den 8 1 ausgesprochen habe.
Wichtiger als diese Sache und mehr am Herzen liege ihm,
was über die Beziehungen der Landwirthschaft zur Industrie gesagt
worden sei. Er halte sich im Interesse des Centralverbandes für ver—
pflichtet, das, was hier gesagt worden sei, nicht ohne Widerspruch
in die Welt hinausgehen zu lassen. Es sei gesagt worden, daß der
Centralverband der Landwirthschaft gegenüber nun endlich den
Worten Thaten folgen lassen müsse, daß platonische Versicherungen
nicht genügten, und daß ein Gegensatz zur Landwirthschaft geschaffen
sei. Dies erinnere lebhaft an die Vorwürfe, die gegen den Central—
verband aus landwirthschaftlichen Kreisen gemacht worden seien,
und insbesondere in den Preßorganen der Landwirthschaft erhoben
würden; Vorwürfe, auf die bereits der Referent in seinem Vortrage
hingewiesen habe. Nichts sei ungerechter als diese Vorwürfe, nichts
sei unberechtigter und nichts geeigneter, das gute Verhältniß zu stören,
als der Vorwurf der Wortbrüchigkeit, der dem Centralverbande direkt
gemacht worden sei. Die im Centralverbande vertretene Industrie
habe das der Landwirthschaft gegebene Wort, daß sie mit ihr an
der zukünftigen Gestaltung der Zollverhältnisse arbeiten wolle, treu
und wahr nach jeder Richtung eingelöst. Die bezeichnete Industrie
habe zugesagt, mit der Landwirthschaft zusammen hinzuwirken auf
die auch vom Centralverband für nothwendig erachtete Erhöhung
der landwirthschaftlichen Zölle. Der Centralverband verhalte sich
jetzt nicht ablehnend und auch nicht passiv, sondern aktip,
indem er es nachdrücklich ausspreche, er sei überzeugt von der