2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. A. Handels- u. Zollpolitik. 605
praktisch. Und zwar praktisch einmal, weil er das, was er für die
Landwirthschaft wünsche, auch für die Industrie wünsche, und
zweitens praktisch auch im Sinne des Vorsitzenden, weil sein Antrag
eventuell auch den autonomen Tarif zulasse, aber nachdrücklich das
eine oder das andere fordere, also überhaupt einen Doppeltarif
oder überhaupt einen autonomen Tarif verlange, dagegen ein
Durcheinander verwerfe. Somit sei seine Resolution auch nach
dem Wunsche des Vorsitzenden durchaus praktisch und durchführbar.
Nachdem noch Kommerzienrath Vorster, Abgeordneter
Hüttenbesitzer Vopelius und Generalsekretär Rägéczy für, und
Syndikus Dr. Brandt, Kommerzienrath Krafft und Kommerzien—
rath Berding gegen den Antrag des Korreferenten gesprochen und
Direktor Starck dem dringenden Wunsche Ausdruck gegeben hatte,
daß die Versammlung zu einer Verständigung gelangen möchte,
wurde die Diskussion geschlossen. Aus den Schlußworten der
beiden Referenten ergab sich, daß beide ihre Ansichten nicht geändert
hatten und ihre Anträge aufrecht erhielten.
Auf Antrag des Vorsitzenden wurde die Sitzung auf kurze
Zeit unterbrochen und diese Pause von den anwesenden Mitgliedern
des Direktoriums benutzt, um auf Vorschlag des Vorsitzenden
einen neuen, sich an keine der vorliegenden Resolutionen an—
schließenden Vermittelungsantrag abzufassen. Der Vorsitzende legte
diesen Antrag der Versammlung vor, indem er ausführte, der An—
trag bezwecke, diejenigen Punkte, über die in der Versammlung
Einverständniß zu herrschen scheine, scharf hervorzuheben, jedoch
ohne auf die Motive einzugehen. Die Differenz der Anschauungen
habe, wie er wiederholen wolle, darin bestanden, daß der Referent
den partiellen Doppeltarif für Getreide überhaupt und schlechtweg
ablehne, während der Korreferent zwar gleichfalls gegen diesen
Doppeltarif sei, aber für den Fall, daß Minimalsätze für Getreide
im Gesetz festgelegt werden sollten, Konsequenzen ziehe und diese
Konsequenzen schon jetzt von der Versammlung zum Ausdruck
gebracht wissen wolle. Das Direktorium sei nun der Ansicht, daß
die Versammlung den Eintritt dieser Eventualität, also den Eintritt
der Thatsache, daß die gesetzgebenden Körperschaften den 81 des
Absatz 2 annehmen sollten, zur Zeit auf sich beruhen und sich
vorbehalten könne, Anträge an die Reichsregierung zu stellen, wenn
die gesetzgebenden Körperschaften den 81 des Absatz2 annehmen
sollten. Wenn diese Eventualität eintrete, so würden diejenigen,