Full text: Erster Band (1. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. A. Handels- u. Zollpolitik. 605 
praktisch. Und zwar praktisch einmal, weil er das, was er für die 
Landwirthschaft wünsche, auch für die Industrie wünsche, und 
zweitens praktisch auch im Sinne des Vorsitzenden, weil sein Antrag 
eventuell auch den autonomen Tarif zulasse, aber nachdrücklich das 
eine oder das andere fordere, also überhaupt einen Doppeltarif 
oder überhaupt einen autonomen Tarif verlange, dagegen ein 
Durcheinander verwerfe. Somit sei seine Resolution auch nach 
dem Wunsche des Vorsitzenden durchaus praktisch und durchführbar. 
Nachdem noch Kommerzienrath Vorster, Abgeordneter 
Hüttenbesitzer Vopelius und Generalsekretär Rägéczy für, und 
Syndikus Dr. Brandt, Kommerzienrath Krafft und Kommerzien— 
rath Berding gegen den Antrag des Korreferenten gesprochen und 
Direktor Starck dem dringenden Wunsche Ausdruck gegeben hatte, 
daß die Versammlung zu einer Verständigung gelangen möchte, 
wurde die Diskussion geschlossen. Aus den Schlußworten der 
beiden Referenten ergab sich, daß beide ihre Ansichten nicht geändert 
hatten und ihre Anträge aufrecht erhielten. 
Auf Antrag des Vorsitzenden wurde die Sitzung auf kurze 
Zeit unterbrochen und diese Pause von den anwesenden Mitgliedern 
des Direktoriums benutzt, um auf Vorschlag des Vorsitzenden 
einen neuen, sich an keine der vorliegenden Resolutionen an— 
schließenden Vermittelungsantrag abzufassen. Der Vorsitzende legte 
diesen Antrag der Versammlung vor, indem er ausführte, der An— 
trag bezwecke, diejenigen Punkte, über die in der Versammlung 
Einverständniß zu herrschen scheine, scharf hervorzuheben, jedoch 
ohne auf die Motive einzugehen. Die Differenz der Anschauungen 
habe, wie er wiederholen wolle, darin bestanden, daß der Referent 
den partiellen Doppeltarif für Getreide überhaupt und schlechtweg 
ablehne, während der Korreferent zwar gleichfalls gegen diesen 
Doppeltarif sei, aber für den Fall, daß Minimalsätze für Getreide 
im Gesetz festgelegt werden sollten, Konsequenzen ziehe und diese 
Konsequenzen schon jetzt von der Versammlung zum Ausdruck 
gebracht wissen wolle. Das Direktorium sei nun der Ansicht, daß 
die Versammlung den Eintritt dieser Eventualität, also den Eintritt 
der Thatsache, daß die gesetzgebenden Körperschaften den 81 des 
Absatz 2 annehmen sollten, zur Zeit auf sich beruhen und sich 
vorbehalten könne, Anträge an die Reichsregierung zu stellen, wenn 
die gesetzgebenden Körperschaften den 81 des Absatz2 annehmen 
sollten. Wenn diese Eventualität eintrete, so würden diejenigen,
	        
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