Full text: Erster Band (1. Band)

606 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
die aus der Bewilligung der Minimalsätze für Getreide Kon— 
sequenzen für Industrieerzeugnisse haben wollten, ihren Antrag zu 
stellen haben; eventuell würde das Direktorium des Central— 
verbandes verpflichtet sein, die Sache von sich aus wieder auf die 
Tagesordnung einer Delegirtenversammlung zu bringen. Sein 
Antrag laute wie folgt: „Die Delegirtenversammlung betont 
nach wie vor die Nothwendigkeit des Abschlusses langfristiger 
Handelsverträge; dieselbe ist nach wie vor einverstanden mit einer 
Erhöhung der Getreidezölle, und insbesondere damit, daß unter die 
im Absatz 2, 8 1 des Zolltarifgesetzentwurfs benannten Sätze nicht 
herunter gegangen werde; dieselbe ist endlich einverstanden damit, 
daß ein Minimalsatz für die im 8 1 des Gesetzentwurfs benannten 
Getreidearten im Gesetz überhaupt nicht festgestellt werden dürfe 
und Absatz 2 des 8 1 somit zu streichen sei. Sollte Absatz 2 des 
81 des Gesetzentwurfs durch die gesetzgebenden Körperschaften zur 
Annahme gelangen, so behält sich der Centralverband vor, mit 
entsprechenden Anträgen an die Reichsregierung heranzutreten.“ 
Zu einer Diskussion über diesen Antrag meldete sich Niemand 
zum Wort. Der Vertreter des Oberschlesischen Berg- und Hütten— 
männischen Vereins erklärte, daß er sich aus dem formellen Grunde 
der Abstimmung enthalten müsse, weil der genannte Verein sich 
noch nicht mit der Frage habe beschäftigen können. Ferner erklärten 
die Vertreter des Vereins der Industriellen im Regierungsbezirk 
Köln und der Handelskammer Hagen, daß sie sich auch der Ab— 
stimmung enthalten würden. Hierauf wurde der Vermittelungs— 
antrag einstimmig angenommen. 
Ueber den zweiten Theil dieses Punktes „Der Entwurf 
des Zolltarifes und die Anträge der Mitglieder des Central— 
verbandes zu demselben“ referirte der Stellvertreter des Geschäfts— 
führers, Dr. Alexander Tille. Er faßte das Ergebniß seiner Dar— 
legungen in folgende Sätze zusammen: „Aus dem Tarifentwurf 
als Ganzem geht unzweifelhaft hervor, daß sich die Reichsregierung 
im allgemeinen recht wohl der Bedeutung bewußt gewesen ist, 
welche einem autonomen Tarife im Systeme der modernen Merkantil— 
politik zukommt. Entgegen den doktrinären Strömungen, welche 
sich noch immer in unserem politischen Leben geltend machen, ob— 
wohl sie einen entscheidenden Einfluß darauf verloren haben, hat 
sie diesem Bewußtsein in der Form und der Höhe Ausdruck zu 
geben gesucht. In zahlreichen Einzelfällen ist jedoch die Stellung
	        
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