Full text: Erster Band (1. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. A. Handels- u. Zollpolitik. 607 
des autonomen Tarifs, als einer Trutzwaffe gegen das Ausland, 
welche uns Zugeständnisse erzwingen soll, den Wünschen freihänd— 
lerischer Interessentengruppen untergeordnet worden, und dieser 
Zug hat den Werth des autonomen Tarifes immerhin in nicht 
unerheblichem Maße herabgedrückt. Auf dem Felde der chemischen 
Industrie, der Textilindustrie, der Lederindustrie, der Thonwaaren— 
industrie, der Eisenindustrie, der Maschinenindustrie liegen in dieser 
Hinsicht Anomalien vor, welche dringend eine Abstellung fordern.“ 
Die Versammlung schloß sich den in diesen Sätzen aus— 
gesprochenen Ansichten des Referenten an. 
Aus dem dieser Versammlung der Delegirten erstatteten Ge— 
schäftsbericht ist noch Folgendes hervorzuheben. Deutschland befand 
sich in dem Zustande des Zollkrieges mit der Republik Haiti, weil 
die dortige Regierung mit einem Ausnahmetarife für Frankreich 
die deutschen Waaren differenzirt hatte. Es war daher der autonome 
Tarif mit Kampfzollzuschlag auf die Erzeugnisse dieser Republik 
angewendet worden. Dabei kamen hauptsächlich Kaffee und Kakao 
in Betracht. Für das bisher zollfrei eingehende Blauholz wurde ein 
Zoll von 20 pCt. vom Werthe erhoben. San Salvador hatte 
seinen Meistbegünstigungsvertrag am 27. April gekündigt. Der 
Ablauf dieses Vertrages konnte jedoch die handelspolitischen Verhält— 
nisse nicht ändern, da San Salvador nur einen autonomen Tarif hat, 
den es auch gegen Deutschland anwenden muß, und da die haupt— 
sächlichsten Artikel, die von dort nach Deutschland eingeführt werden, 
durch die deutschen Handelsverträge im Zoll nicht ermäßigt worden 
sind. Der englischen Kolonie Barbados war die Meistbegünstigung 
wieder gewährt worden, nachdem der Ausnahmetarif für das Mutter— 
land aufgehoben worden war. Ausgeschlossen blieb die Meist— 
begünstigung für Kanada. 
Der Geschäftsführer berichtete dann, daß bei der Berathung 
des Budgets im englischen Parlament am 20. Juni des laufenden 
Jahres der Antrag zur Erörterung gestanden habe, dem Zucker 
aus englischen Kolonien einen Zollvorzug von 331/, pCt. zu ge— 
währen. Bei dieser Frage habe sich eine sehr umfassende zollpolitische 
Verhandlung entwickelt, die damit geendet habe, daß der Antrag mit 
366 gegen 16 Stimmen abgelehnt worden sei. Diese Verhandlungen 
und dieses Ergebniß seien von der deutschen freihändlerischen Presse 
dahin gedeutet worden, daß England seinen alten freihändlerischen
	        
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