Full text: Erster Band (1. Band)

Einleitung: Politik und Zoll- u. Handelsgesetzgebung. 2 
Bedenken hervorgerufen, wobei die politischen Vortheile, die der 
Zollverein Preußen gebracht hatte, nicht unberücksichtigt geblieben 
waren. Preußen hatte, wenn auch bei der absoluten Gleichberech— 
tigung aller Vereinsmitglieder nicht vertragsgemäß, so doch that— 
sächlich die Leitung der Zollvereinsangelegenheiten in die Hand 
bekommen und dadurch sein Ansehen und seine Bedeutung im 
Bunde wesentlich erhöht. Man hielt es nicht für richtig, lediglich 
finanzieller Zwecke wegen den Bestand des Zollvereins aufs Spiel 
zu setzen, und namentlich dem Eingreifen des zu den Konferenzen 
delegirten Vertreters des Auswärtigen Amtes war es zu danken, 
daß die Forderungen wesentlich gemildert wurden und Preußen 
sich schließlich mit einem billigen Ausgleich begnügte. 
Dieser Ausgleich erschien der Finanzverwaltung so bedenklich, 
daß sie ganz zuletzt noch die Regierung veranlaßte, die Verlängerung 
3 des Zollvereins nur auf sechs Jahre zur Bedingung zu machen. 
Dem widersetzte sich jedoch Bayern mit solcher Entschiedenheit, daß 
Preußen schließlich in die Verlängerung auf zwölf Jahre willigte, 
n worauf die neuen Verträge endlich am 8. Mai 1841 unterzeichnet 
n werden konnten. 
it Das Volk hatte die Verhandlungen in deren schwierigsten 
r Zeiten mit banger Sorge verfolgt. Um so größer war die Befrie— 
n digung, als der Zollverein nunmehr auf weitere zwölf Jahre 
8 gesichert, die Eintracht unter den Vereinsstaaten hergestellt und 
d gefördert und die Hoffnung auf eine gedeihliche Entwicklung 
uf sowohl der innern Wohlfahrt als der politischen Stellung des 
n Vereins fest begründet war. 
ht Bald darauf sah Braunschweig, infolge von Zerwürfnissen 
mit Hannover, sich veranlaßt, aus dem mit diesem und Oldenburg 
at gebildeten Verein zu treten und sich dem Zollverein anzuschließen. 
eit Das Gleiche geschah seitens Lippe-Detmolds, der Grafschaft Schaum— 
n⸗ burg und Luxemburg in den Jahren 1841 und 1842. 
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Das wichtigste Ereigniß der nächsten Zeit war der 1845 
der erfolgte Abschluß eines Handelsvertrages mit Belgien. Um einen 
in solchen hatte sich die belgische Regierung bereits bald nach der 
es Konstituirung des neuen Königreichs bemüht, die Verhandlungen 
nd hatten jedoch, ebenso wie die von 1834 und 1839, zu keinem Er— 
uz⸗ gebniß geführt. Inzwischen hatte die Eisenbahnverbindung zwischen 
bst Köln und Lüttich die Aufmerksamkeit auf den durch diesen Schienen—
	        
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