22 Der Centralverband 1876— 1901.
weg begünstigten Verkehr nach Belgien bezw. Frankreich gelenkt.
Ausschlaggebend für Preußen waren aber die aus politischen Be—
weggründen hervorgegangenen Befürchtungen wegen eines gänzlichen
Zollanschlusses Belgiens an Frankreich. Diesen zu erreichen war
die französische Regierung eifrig bestrebt; sie hatte zu diesem Zwecke
ihre an sich bereits sehr hohen Zölle auf Leinengarn und Leinwand
verdoppelt, eine Maßregel, von der Belgien schwer betroffen wurde,
die sich aber auch gegen Deutschland richtete.
Ünter dem Einfluß dieser Verhältnisse war der Handelsvertrag
für den Zollverein nicht günstig ausgefallen. Während Belgien sich
lediglich verpflichtete, den bisherigen Status aufrecht zu erhalten,
bezw. die zeitweise aufgehobenen Vergünstigungen für deutsche Seiden—
waaren und deutschen Wein wieder herzustellen, sonst aber keine
irgend erhebliche, neue Zollbegünstigung einräumte, gewährte der
Zollverein, abgesehen von weniger bedeutungsvollen Zugeständ⸗
nissen, eine ganz außergewöhnliche differentielle Behandlung für
den wichtigen Verkehrsartikel Eisen, indem der Zoll für Roh—
und Materialeisen Belgien gegenüber um die Hälfte ermäßigt
wurde. Belgien hatte während der ganzen Dauer der Verhandlungen
seine Stellung zwischen Frankreich und Deutschland geschickt dazu
benutzt, um bald von der einen, bald von der anderen Macht
Zugeständnisse zu erlangen. Als endlich die entschiedene Androhung
von Retorsionsmaßregeln seitens des Zollvereins diesem Spiel ein
Ende machte, war es Belgien doch noch gelungen, die zum Theil
uͤbertriebene Besorgniß eines Anschlusses Belgiens an Frankreich
zu verwerthen, um vortheilhafte Bedingungen fur sich heraus⸗
zuholen. Auch hier hatten also rein politische Beweggründe den
Anlaß gegeben, einen für Deutschland höchst ungünstigen Vertrag
auf handelspolitischem Gebiete abzuschließen. Als die politische
Gestaltung sich geändert hatte und die wirthschaftlichen Nachtheile
des Vertrages für den Zollverein erkannt waren, wurde der Handels—
vertrag nach Ablauf des ersten Termins nicht erneuert.
Die gesicherte Dauer des Zollvereins für weitere 12 Jahre,
die bald darauf eingetretene Erweiterung und die Erledigung seil
langem strittiger Fragen, wie beispielsweise der Einführung der
Besteuerung des Rübenzuckers, hatten sein Ansehen und seine
Bedeutung in jeder Beziehung gehoben und die Hoffnung auf
eine weitere ruhige und ersprießliche Wirksamkeit und Entwickelung