Einleitung: Politik und Zoll- u. Handelsgesetzgebung. 25
geltend machte, war damals noch nicht die Rede. Spinnerei und Weberei
standen sich in ihren Interessen scharf gegenüber, und es war vor—
auszusehen, daß auch die Regierungen, je mehr sie an der einen
oder der anderen dieser Industrien betheiligt waren, verschieden
Partei ergreifen würden.
Die preußische Regierung hatte hinsichtlich der Zölle bisher
vornehmlich finanzielle Rücksichten walten lassen; daher befanden
sich die Zollangelegenheiten ganz in den Händen des Finanz—
ministeriums. Der Umstand, daß 1842 ein Vertreter für die
General-Konferenz in Stuttgart auch aus der Abtheilung für
Handel und Gewerbe ernannt wurde, erweckte die Hoffnung, daß
in Zukunft auch diese Interessen größere Berücksichtigung finden
würden. Preußen beantragte in der That eine Zollerhöhung auf
Wollenwaaren und auf aus Baumwolle und Wolle gemischte Waaren.
Bald wurde aber wieder eine andere Richtung eingeschlagen, die
anscheinend auf politische und diplomatische, hauptsächlich von
England ausgehende Einflüsse zurückzuführen war. Dieses Land
hatte seine Industrie seit mehr als einem Jahrhundert durch über⸗
mäßige Schutzzölle und sonstige Maßnahmen geschützt. Nach
Einführung der Spinnmaschine war beispielsweise die Verbringung
derselben ins Ausland bei Todesstrafe verboten worden. Trotzdem war
England bei den ersten in Deutschland hervorgetretenen Regungen,
die industrielle Thätigkeit zu schützen, überall energisch und andauernd
bestrebt gewesen, von solch thörichtem Beginnen abzurathen und
die Ausführung zu hindern. Nunmehr schien England für seine
Bestrebungen einen fruchtbaren Boden in Berlin gefunden zu haben.
Es remonstrirte gegen die Erhöhung der Zölle auf Garne und
gemischte Webwaaren, stellte für den Fall, daß die Zölle auf dem
bisherigen niedrigen Stande belassen würden, Zollermäßigungen auf
deutschen Wein und Baumwollensammet in Aussicht und drohte
im anderen Falle mit der Verschärfung seines Prohibitivsystems.
Diese Schritte waren nicht ohne Erfolg: Preußen nahm Stellung
gegen die Erhöhung der Garnzölle und schien auch gewillt, seine
Anträge betreffend Erhöhung des Zolles auf wollene und gemischte
Waaren zurückzuziehen.
; Unter diesen Verhältnissen wurde die fünfte General-Konferenz
n am 2. Juli 1842 in Stuttgart eröffnet. Württemberg hatte für
Garne eine Erhöhung des Zolles auf 5 Thaler und für Garn in
Zetteln auf 8 Thaler beantragt. Es wurde lebhaft von Baden