Full text: Erster Band (1. Band)

Einleitung: Politik und Zoll- u. Handelsgesetzgebung. 31 
So blieb der Zolltarif, abgesehen von kleinen und un— 
wesentlichen Abänderungen, unverändert bestehen; ganz besonders 
der Tarif für Garne. Durch diesen Ausgang der Generalkonferenz 
von 1845 veranlaßt, richtete die preußische Regierung anfangs 
Februar 1846 an alle Vereinsregierungen eine Denkschrift über die 
Tarifirung des baumwollenen und leinenen Garnes, worin sie fragte, 
ob die Vereinsregierungen gesonnen seien, das bisherige Tarifsystem 
des Zollvereins zu verlassen und ein neues anzunehmen, und ob 
sie geneigt wären, in eine neue Berathung des Gegenstandes ein⸗ 
zutreten. Die Regierungen gingen hierauf ein, und demgemäß 
wurde die 8. Generalkonferenz in Berlin am 8. Juni 1846 eröffnet. 
Die Ansichten über die Erhöhung der Garnzölle gruppirten sich 
übrigens im wesentlichen in derselben Weise wie bei der vorigen 
Konferenz. Sachsen brachte den prinzipiellen Antrag ein, von einer 
Erhöhung der Einfuhrzölle für Garne gänzlich Abstand zu nehmen. 
Es begründete diesen Antrag mit dem Hinweise darauf, daß von 
dem Augenblick an, wo nicht mehr von einer bedeutenden Zoll— 
erhöhung auf Garne mit Anwendung von Rückzöllen, sondern nur 
von einer mäßigen Erhöhung des Eingangszolles die Rede sei, 
der eigentliche Zweck der Maßregel verfehlt erscheine, denn ein 
derart mäßiger Zoll würde nicht hinreichen, um die betreffende 
Industrie zu heben und neue Unternehmungen ins Leben zu rufen, 
während andererseits die Weberei Schaden leiden müßte. Dieser 
Argumentation schlossen sich auch die Führer der Schutzzollpartei 
an, indem sie halbe Maßregeln für verfehlt erklärten. 
Die Konferenz verlief viel ruhiger als diejenige in 
Karlsruhe, und schon am 29. Juli waren die Verhandlungen soweit 
vorgeschritten, daß sämmtliche Tarifpositionen festgestellt werden 
konnten. Auch Sachsen hatte in der Garnfrage nachgegeben, und 
Bayern hatte seinen Vorbehalt wegen der Eisenzölle zurück— 
genommen. Die wichtigsten Ergebnisse dieser am 17. August 1846 ge⸗ 
schlossenen Konferenz waren: die Erhöhung des Eingangszolles für 
Leinengarn und Zwirn, sowie für die verschiedenen Arten Leinengewebe 
und die Erhöhung des Zolles für rohes, ein- und zweidrähtiges 
Baumwollengarn vom 1. Januar 1847 an von 2 auf 3 Thaler 
unter Beibehaltung aller übrigen für die verschiedenen Unterabthei⸗ 
lungen dieses Erzeugnisses bestehenden Zollsätze. 
Die preußische Regierung hatte der Konferenz eine besondere 
Denkschrift über das Konsulatswesen übergeben und in derselben
	        
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