10 Der Centralverband 1876 — 1901.
c) Erleichterung im gegenseitigen Austausche der eigenen
Erzeugnisse anzubahnen, indem bei solchen, welche durch einen
gleichen Grenzzoll gegen das allgemeine Ausland und die fremde
Konkurrenz zu schützen sind, und die sich daheim einer ziemlich
gleichen Ausbildung erfreuen, allmählich bis zu völliger Zollfreiheit
im Innern vorgegangen werden kann. Alle einheimischen Roh—
erzeugnisse, Nahrungsstoffe und verschiedene Halbfabrikate werden
dagegen dem zollfreien Austausche sofort übergeben. Hinsichtlich
der Halbfabrikate und der Fabrikate eigener Erzeugung, welchen
freier Zugang anfänglich unter Begleitung von Ursprungszeugnissen
gewährt werden wird, müssen jedoch die schützenden Zölle auf die
gleichartigen Waaren des Auslandes festgestellt werden.
d) Eine Verständigung auch über die einer gemeinsamen
Handels- und Schiffahrtspolitik nach außen zu Grunde zu legenden
Prinzipien sowie über den Modus einer gemeinsamen kommerziellen
Vertretung im Auslande und eines gemeinschaftlichen Abschlusses
von Handelsverträgen.
e) Eine weitere Vereinbarung in Bezug auf Post⸗, Eisenbahn—
und Telegraphenwesen, Handelsstraßen, Dampfschiffahrtslinien ꝛc.
einzuleiten.
t) Endlich Vorbereitung und Ausarbeitung eines allgemeinen
österreichisch-deutschen Zolltarifs.
4. Der genannten Zollkonferenz oder, bestimmter ausgedrückt,
der für mehrere Jahre ständigen österreichisch-deutschen Zollkommission
wird die Befugniß eingeräumt, behufs der geeigneten Durchführung
ihrer Aufgaben Spezialkommissionen zu ernennen, Erhebungen zu
veranstalten, gutachtlichen Beirath einzuholen und Sachverständige
zu vernehmen.
Schließlich spricht Freiherr von Bruck namens der öster—
reichischen Regierung die Ansicht aus, daß die Anbahnung und die
geeignete Leitung des ganzen Vollzugs des Zolleinigungswerkes in
die Hände der als deutsches Centralorgan bestellten Bundes—
kommission zu legen sein werde. Die kaiserlich königlich öster—
reichischẽ Regierung stelle daher den Antrag an die provisorische
deutsche Bundeskommission: es möge derselben gefallen, sofort eine
Zollkonferenz aus Bevollmächtigten deutscher Staaten zu Berathung
der Zoll- und Handelsfrage zu veranlassen.
Unter dem 30. Mai 1850 richtete die österreichische Regierung
eine erneute Denkschrift über die Zollverfassung und Handelspolitik