Full text: Erster Band (1. Band)

Einleitung: Politik und Zoll- u. Handelsgesetzgebung. 47 
Versuch wurde von Preußen mit allseitig überraschendem, schnellem 
Erfolge gemacht. 
Als der „mitteldeutsche Verein“ durch den Austritt von 
Sachsen, Kurhessen und später auch der thüringischen Staaten zer— 
fallen und der große Zollverein gebildet worden war, hatten sich 
Hannover, Oldenburg und Braunschweig am 1. Mai 1834 zu einer 
neuen Vereinigung, dem „Steuerverein“ zusammengeschlossen. Die 
Hansestädte hatten ihre besonders gearteten Verkehrsverhältnisse 
nach eigenem Ermessen geordnet, die beiden Fürstenthümer Lippe 
und die beiden Mecklenburg es jedoch vorgezogen, in ihrer isolirten 
Stellung zu bleiben. 
Hannover war durch seine lange Verbindung mit England den in 
Deutschland entstandenen Ideen und Bewegungen entfremdet; zugleich 
hatte es sich an den Bezug und Verbrauch englischer und überseeischer 
Produkte gewöhnt. Die Entwicklung einer einheimischen Industrie 
war völlig vernachlässigt. Hierzu kamen noch die der hannoverschen 
Regierung eigenthümlichen hohen Ideen von ihrer Wichtigkeit und 
Souveränität, die ihr jede Verbindung mit einem größeren Körper 
als eine Unterordnung und Machtverminderung erscheinen ließen. 
Daher hatte Hannover seinen dynastischen und Sonder-Interessen 
besser zu dienen geglaubt, wenn es dem Zollverein ein anderes, 
weniger auf den Schutz der Industrie gerichtetes System entgegen— 
setzte. Da in Oldenburg und Braunschweig bezüglich der wirth— 
schaftlichen Verhältnisse ähnliche Anschauungen obwalteten, so waren 
beide Staaten auf den Vorschlag Hannovers, den Steuerverein zu 
bilden, eingegangen. Braunschweig war später, wie bereits erwähnt, 
dazu übergegangen, sich dem Zollverein anzuschließen. 
Im Verlaufe der Zeit waren von Preußen mehrfach Schritte 
unternommen worden, um Hannover zum Anschluß an den Zoll— 
verein zu bewegen; sie wurden aber von diesem entweder schroff, fast 
beleidigend zurückgewiesen, oder es wurden so weitgehende, ungemessene 
Forderungen gestellt, daß Preußen selbst sie als unerfüllbar be— 
zeichnen mußte. Dieses Verhalten hatte in Deutschland große 
Mißstimmung gegen Hannover hervorgerufen, das sich dadurch 
jedoch nicht behindern ließ, seinem Widerwillen gegen den Zoll⸗ 
verein und besonders gegen Preußen noch weitere Folge zu geben. 
Am 22. Juli 1844 schloß es mit England einen Schiffahrtsvertrag 
ab, durch den es der englischen Schiffahrt für mehrere der wich⸗ 
tigsten Einfuhrartikel eine Minderung der Elbzölle zugestand.
	        
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