Einleitung: Politik und Zoll- u. Handelsgesetzgebung. 47
Versuch wurde von Preußen mit allseitig überraschendem, schnellem
Erfolge gemacht.
Als der „mitteldeutsche Verein“ durch den Austritt von
Sachsen, Kurhessen und später auch der thüringischen Staaten zer—
fallen und der große Zollverein gebildet worden war, hatten sich
Hannover, Oldenburg und Braunschweig am 1. Mai 1834 zu einer
neuen Vereinigung, dem „Steuerverein“ zusammengeschlossen. Die
Hansestädte hatten ihre besonders gearteten Verkehrsverhältnisse
nach eigenem Ermessen geordnet, die beiden Fürstenthümer Lippe
und die beiden Mecklenburg es jedoch vorgezogen, in ihrer isolirten
Stellung zu bleiben.
Hannover war durch seine lange Verbindung mit England den in
Deutschland entstandenen Ideen und Bewegungen entfremdet; zugleich
hatte es sich an den Bezug und Verbrauch englischer und überseeischer
Produkte gewöhnt. Die Entwicklung einer einheimischen Industrie
war völlig vernachlässigt. Hierzu kamen noch die der hannoverschen
Regierung eigenthümlichen hohen Ideen von ihrer Wichtigkeit und
Souveränität, die ihr jede Verbindung mit einem größeren Körper
als eine Unterordnung und Machtverminderung erscheinen ließen.
Daher hatte Hannover seinen dynastischen und Sonder-Interessen
besser zu dienen geglaubt, wenn es dem Zollverein ein anderes,
weniger auf den Schutz der Industrie gerichtetes System entgegen—
setzte. Da in Oldenburg und Braunschweig bezüglich der wirth—
schaftlichen Verhältnisse ähnliche Anschauungen obwalteten, so waren
beide Staaten auf den Vorschlag Hannovers, den Steuerverein zu
bilden, eingegangen. Braunschweig war später, wie bereits erwähnt,
dazu übergegangen, sich dem Zollverein anzuschließen.
Im Verlaufe der Zeit waren von Preußen mehrfach Schritte
unternommen worden, um Hannover zum Anschluß an den Zoll—
verein zu bewegen; sie wurden aber von diesem entweder schroff, fast
beleidigend zurückgewiesen, oder es wurden so weitgehende, ungemessene
Forderungen gestellt, daß Preußen selbst sie als unerfüllbar be—
zeichnen mußte. Dieses Verhalten hatte in Deutschland große
Mißstimmung gegen Hannover hervorgerufen, das sich dadurch
jedoch nicht behindern ließ, seinem Widerwillen gegen den Zoll⸗
verein und besonders gegen Preußen noch weitere Folge zu geben.
Am 22. Juli 1844 schloß es mit England einen Schiffahrtsvertrag
ab, durch den es der englischen Schiffahrt für mehrere der wich⸗
tigsten Einfuhrartikel eine Minderung der Elbzölle zugestand.