Full text: Zweiter Band (2. Band)

74 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
Es ist bereits berichtet worden, daß in der Generalversammlung 
des Centralverbandes am 22. September 1879 in Augsburg über 
die Arbeiterunterstützungskassen berathen worden war. Dabei wurde 
allseitig anerkannt, daß die Versorgung bezw. Unterstützung invalider 
und altersschwacher Arbeiter und ihrer Wittwen und Waisen nicht 
lediglich den bisherigen Verpflichteten, insbesondere den betreffenden 
politischen Verbänden überlassen werden dürfe; neben diesen seien 
vielmehr zu jenem Zwecke besondere Kassen zu errichten und die 
Arbeitgeber sowie die Arbeiter durch Beiträge und bei der Ver— 
waltung zu betheiligen. 
In der nächsten Generalversammlung am 20. September 1880 
in Düsseldorf“) wurde über die gesetzlichen und die gewerblichen 
Hilfskassen, die durch die Gesetze vom April 1876 organisiert waren, 
berathen. Ueber die Unzulänglichkeit dieser Gesetze referirte Herr 
Regierungs-Assessor Dr. Königs-Düsseldorf. In den von ihm 
vorgelegten Thesen wollte der Referent den Kassenzwang auf die 
Krankenunterstützung der gewerblichen Arbeiter beschränken, den 
Fabrikkassen nur die Gewährung von Krankenunterstützung, Be— 
gräbnißgeld, und in bestimmten Grenzen die Unfallversicherung 
zugestehen, nicht aber die Aufnahme der Alters-, Wittwen- und 
Waisen-Pension. Der Referent verlangte jedoch die Zulassung der 
freiwilligen Versicherung bei einer staatlichen Arbeiterversicherungs— 
Anstalt für den Fall des Alters, der Invalidität und des Todes. 
Diese Thesen fanden nicht die unbedingte Zustimmung der 
Versammlung. Es wurde erwogen, ob es nicht richtiger wäre 
den Kassenzwang auch auf die Invalidenunterstützung auszudehnen, 
weil durch die Erfahrung bewiesen sei, daß ohne Zwang die Arbeiter 
nur selten geneigt seien in dieser Richtung etwas für sich zu thun. 
Es wurde auch für fraglich erachtet, ob es richtig sei sofort die 
ganze Versicherung in die Hände des Staates zu geben. Denn 
es würde dadurch ein immerhin mögliches Zusammenwirken der 
verschiedenen Faktoren verhindert sein, und jedes gemeinnützige 
Unternehmen in dieser Richtung unmöglich gemacht werden. 
Nachdem der Referent seine Anträge zurückgezogen hatte, ge— 
langte auf Vorschlag des Direktors Servaes-Ruhrort der folgende 
Antrag zu Annahme: 
„Indem der Centralverband erklärt, daß die Reichsgesetze 
vom 7. und 8. April 1876 den vorhandenen gewerblichen Hilfs— 
) Verhandlungen ꝛc. des Centralverbandes, Heft 12, S. 49.
	        
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