2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 75
sammlung kassen zu viel Zwang anthun, und überhaupt die für eine Ent—
urg über wickelung der Hilfskasse erforderliche Freiheit nicht gestatten, daher
bei wurde einer baldigen Aenderung bedürfen, überweist er die vom
invalider Referenten aufgestellten Thesen einer von dem Direk—
isen nicht torium zu wählenden Kommission zur Prüfung und
treffenden baldigen Berichterstattung mit der Aufgabe, bestimmte
esen seien Vorschläge behufs Regelung des Hilfskassen- und Alter—
mund die versorgungs-Wesens, insbesondere zur Abänderung der
der Ver— erwähnten Gesetze von 1876, vorzulegen.“
iber 1880 Am 15. Februar 1881 wurde der Reichstag im Auftrag des
verblichen Kaisers von dem Stellvertreter des Reichskanzlers, Graf zu
rt waren, Stolberg-Wernigerode, eröffnet. In der Thronrede“) lautete
irte Herr der zweite Absatz:
von ihm „Schon bei der Eröffnung des Reichstages im Februar 1879
auf die hat Se. Majestät der Kaiser im Hinblick auf das Gesetz vom
en. den 21. Okltober 1878 der Zuversicht Ausdruck gegeben, daß der Reichs—
umg, Be⸗ tag seine Mitwirkung zur Heilung sozialer Schäden im Wege der
rsicherung Gesetzgebung auch ferner nicht versagen werde. Diese Heilung wird
ven- und nicht ausschließlich im Wege der Repression sozialistischer Aus—
ssung der schreitungen, sondern gleichmäßig auf dem der positiven Förderung
cherungs— des Wohles der Arbeiter zu suchen sein. In dieser Beziehung steht
s Todes. die Fürsorge für die Erwerbsunfähigen unter ihnen in erster Linie.
nung der Im Interesse dieser hat Se. Majestät der Kaiser dem Bundes—
ger wäre rath zunächst einen Gesetzentwurf über Versicherung der Arbeiter
zudehnen, gegen die Folgen von Unfällen zugehen lassen, welcher einem in
»Arbeiter den Kreisen der Arbeiter wie der Unternehmer gleichmäßig empfun—
zu thun. denen Bedürfniß zu entsprechen bezweckt. Se. Majestät der
sofort die Kaiser hofft, daß derselbe im Prinzipe die Zustimmung der Ver—
. Denn bündeten Regierungen finden und dem Reichstag als eine Vervoll—
irken der ständigung der Gesetzgebung zum Schutze gegen sozialdemokratische
einnützige Bestrebungen willkommen sein werde. Die bisherigen Veranstaltungen,
1 welche die Arbeiter vor der Gefahr sichern sollten, durch den Verlust
jatte, ge— ihrer Arbeitsfähigkeit, infolge von Unfällen oder des Alters, in
folgende eine hilflose Lage zu gerathen, haben sich als unzureichend erwiesen,
und diese Unzulänglichkeit hat nicht wenig dazu beigetragen, An—
ichsgesetze gehörige dieser Berufsklasse dahin zu führen, daß sie in der Mit—
m Hilfs⸗ ) Stenogr. Bericht über die Verhandlungen des Reichstages, 4. Legisl.-
Periode, IV. Session 1881, 1. Band, S. 1.