2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 87
ßerdem einen erheblichen Einfluß auf die Reichsregierung bei
Aufstellung ihres ersten, dieselbe Materie behandelnden
Hihren Gesetzentwurfes ausgeübt.
isse ein
infolge Die Regierung hatte nicht weniger als die Industrie die aus
herbei⸗ dem Haftpflichtgesetz hervorgegangenen Uebelstände erkannt. Das
Die Ergebniß ihrer auf Abhilfe gerichteten Bestrebungen war der zu
mittlich Anfang des Jahres 1881 veröffentlichte, in der Thronrede ange—
Der kündigte „Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Ver—
bis zu sicherung der in Bergwerken, Fabriken und anderen Be—
t über trieben beschäftigten Arbeiter gegen die Folgen der beim
Hälfte Betriebe sich ereignenden Unfälle“.“) In der Begründung
0 Mark wurde die von der Regierung auch bereits bei früheren Gelegenheiten
betonte Nothwendigkeit anerkannt, die bedenklichen Erscheinungen,
bis zu die den Erlaß des Sozialistengesetzes nothwendig gemacht hatten,
lwaisen auch durch positive, auf die Besserung der Lebenslage der Arbeiter
n unsd hinzielende Maßnahmen zu bekämpfen. Die allgemeine Besserung,
beren die von der neuen nationalen Wirthschaftspolitik für die Ent—
n wickelung des heimischen Gewerbefleißes erwartet werden durfte,
Unfall werde auch den Arbeitern zugute kommen. Dabei sei jedoch nicht zu
u verkennen, daß in der Unsicherheit des lediglich auf der Verwerthung
nd der persönlichen Arbeitskraft beruhenden Erwerbes Mißstände be—
gründet seien, die zwar auch durch gesetzgeberische Maßnahmen
nicht völlig aufgehoben werden könnten, deren allmähliche Milderung
durch aber auf dem Wege besonderer, die eigenthümlichen Verhältnisse der
nehmer Arbeiter berücksichtigenden Gesetzgebung ernstlich in Angriff genommen
zten zu werden müsse. Die Fürsorge des Staates für seine hilfsbedürftigen
Lohne Mitglieder sei nicht nur eine Pflicht der Humanität und des
it des Christenthums, sondern auch eine Aufgabe staatserhaltender Politik.
endlich Diese habe das Ziel zu verfolgen, auch in den besitzlosen Klassen
Steuer— der Bevölkerung die Anschauung zu pflegen, daß der Staat nicht
nur eine nothwendige, sondern auch eine wohlthätige Einrichtung
ßgabe sei. Zu dem Ende müßten ganze Klassen der Bevölkerung durch
bung, erkennbare direkte gesetzgeberisch festgelegte Vortheile dahin geführt
Ent— werden, den Staat nicht als eine, lediglich zum Schutze der besser
heiter, situirten Klassen erfundene, sondern als eine, auch ihren Bedürf—
außer— nissen und Interessen dienende Institution aufzufassen.
itschen
hatte ) Abgedruckt in den Verhandlungen ꝛc. des Centralverbandes, Heft 18, S. 8.