88 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
Das Bedenken, daß mit der Verfolgung des vorgesteckten spr
Zieles ein sozialistisches Element in die Gesetzgebung eingeführt werde, zu
war in der Begründung mit der Bemerkung zurückgewiesen worden, Die
daß es sich nicht um etwas Neues, sondern nur um eine Weiter— her
entwickelung der aus der christlichen Gesittung erwachsenen modernen Fo
Staatsidee handle. Nach dieser falle dem Staat, neben den uüch
defensiven, auf den Schutz bestehender Rechte abzielenden Aufgaben, un.
auch die Verpflichtung zu, durch zweckmäßige Einrichtungen und häl
durch Verwendung der zu seiner Verfügung stehenden Mittel der Eil
Gesammtheit, das Wohlergehen aller seiner Mitglieder und nament— Vo
lich der Schwachen und Hilfsbedürftigen positiv zu fördern. In kön
diesem Sinne schließe namentlich die gesetzliche Regelung der Armen⸗ schẽ
pflege, die der moderne Staat, im Gegensatz zu dem des Alterthums auf
und dem des Mittelalters, als eine ihm obliegende Aufgabe Bei
anerkenne, ein sozialistisches Moment in sich. In Wahrheit handle Eis
es sich bei den Maßnahmen, die zur Verbesserung der Lage der neh
besitzlosen Klassen ergriffen werden könnten, nur um eine würdigere sofe
Ausgestaltung der staatlichen Armenpflege und um eine Weiter— Ger
entwickelung der dieser bereits zugrunde liegenden Idee. letzt
Die Besorgniß, daß die Gesetzgebung auf diesem Gebiete wor
namhafte Erfolge nicht erreichen werde ohne starke Inanspruch— Wei
nahme der Mittel des Reiches und der einzelnen Staaten, dürfe entr
von der Betretung des Weges nicht abhalten; denn der Werth von zu
Maßnahmen, bei denen es sich um die Zukunft des gesellschaft— hält
lichen und staatlichen Bestandes handle, dürfe nicht an den Geld— Str
opfern, die sie vielleicht erfordern, gemessen werden. Allerdings min
handle es sich zunächst um den ersten Schritt auf einem Gebiete, Haf
auf dem eine jahrelang fortzusetzende schwierige Arbeit zu be— ein
wältigen sei, und die Lösung einer Aufgabe wieder neue Aufgaben zu
erzeugen werde. zuste
In der Begründung wurde dann weiter ausgeführt, daß das des
Präsidium des Bundesrathes, selbst wenn die Hoffnung auf An— einer
nahme einer Vorlage dieser Art seitens der Faktoren der Reichs— hält.
gesetzgebung gering wäre, es für seine Pflicht halten würde, immer Bere
wieder der Erfüllung der Zusagen und Wünsche näher zu treten, lichkt
die bei den Verhandlungen über das Sozialistengesetz von ver— sichtl
schiedenen Seiten ausgesprochen seien. Vera
Es waren ferner in der Begründung die verschiedenen Vor— der
schläge für die Jnangriffnahme der gesetzlichen Arbeiterfürsorge be— auch