Full text: Zweiter Band (2. Band)

88 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
Das Bedenken, daß mit der Verfolgung des vorgesteckten spr 
Zieles ein sozialistisches Element in die Gesetzgebung eingeführt werde, zu 
war in der Begründung mit der Bemerkung zurückgewiesen worden, Die 
daß es sich nicht um etwas Neues, sondern nur um eine Weiter— her 
entwickelung der aus der christlichen Gesittung erwachsenen modernen Fo 
Staatsidee handle. Nach dieser falle dem Staat, neben den uüch 
defensiven, auf den Schutz bestehender Rechte abzielenden Aufgaben, un. 
auch die Verpflichtung zu, durch zweckmäßige Einrichtungen und häl 
durch Verwendung der zu seiner Verfügung stehenden Mittel der Eil 
Gesammtheit, das Wohlergehen aller seiner Mitglieder und nament— Vo 
lich der Schwachen und Hilfsbedürftigen positiv zu fördern. In kön 
diesem Sinne schließe namentlich die gesetzliche Regelung der Armen⸗ schẽ 
pflege, die der moderne Staat, im Gegensatz zu dem des Alterthums auf 
und dem des Mittelalters, als eine ihm obliegende Aufgabe Bei 
anerkenne, ein sozialistisches Moment in sich. In Wahrheit handle Eis 
es sich bei den Maßnahmen, die zur Verbesserung der Lage der neh 
besitzlosen Klassen ergriffen werden könnten, nur um eine würdigere sofe 
Ausgestaltung der staatlichen Armenpflege und um eine Weiter— Ger 
entwickelung der dieser bereits zugrunde liegenden Idee. letzt 
Die Besorgniß, daß die Gesetzgebung auf diesem Gebiete wor 
namhafte Erfolge nicht erreichen werde ohne starke Inanspruch— Wei 
nahme der Mittel des Reiches und der einzelnen Staaten, dürfe entr 
von der Betretung des Weges nicht abhalten; denn der Werth von zu 
Maßnahmen, bei denen es sich um die Zukunft des gesellschaft— hält 
lichen und staatlichen Bestandes handle, dürfe nicht an den Geld— Str 
opfern, die sie vielleicht erfordern, gemessen werden. Allerdings min 
handle es sich zunächst um den ersten Schritt auf einem Gebiete, Haf 
auf dem eine jahrelang fortzusetzende schwierige Arbeit zu be— ein 
wältigen sei, und die Lösung einer Aufgabe wieder neue Aufgaben zu 
erzeugen werde. zuste 
In der Begründung wurde dann weiter ausgeführt, daß das des 
Präsidium des Bundesrathes, selbst wenn die Hoffnung auf An— einer 
nahme einer Vorlage dieser Art seitens der Faktoren der Reichs— hält. 
gesetzgebung gering wäre, es für seine Pflicht halten würde, immer Bere 
wieder der Erfüllung der Zusagen und Wünsche näher zu treten, lichkt 
die bei den Verhandlungen über das Sozialistengesetz von ver— sichtl 
schiedenen Seiten ausgesprochen seien. Vera 
Es waren ferner in der Begründung die verschiedenen Vor— der 
schläge für die Jnangriffnahme der gesetzlichen Arbeiterfürsorge be— auch
	        
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