2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B, Sozialpolitik. 117
n rath Baare in Friedrichsruh gemachten Aeußerung ergab, weiter
snd verfolgt worden. Die Bemühungen des Reichskanzlers hatten zur
n Folge, daß durch königliche Verordnung vom 27. November 1880
a der preußische Volkswirthschaftsrath gebildet wurde. Er wurde
am 27. Januar 1881 zu seiner ersten Sitzung berufen.“) Auf
hrien der Tagesordnung seiner 3. Sitzung stand die generelle Be—
sprechung des Gesetzentwurfes, betreffend die Unfallversicherung.
gt. Sie nahm zwei Sitzungen, am 29. und 31. Januar, in Anspruch,*)
ungs⸗ worauf die Vorlage dem permanenten Ausschuß überwiesen
daß wurde. Dieser nahm die Arbeit unter dem Vorsitz des Staats—
auf ministers von Bötticher am 1. Februar auf und erledigte sie in
fällen sechs Sitzungen am 8. Februar.
iedern Die Zusammenstellung des Entwurfes nach der Regierungs—
mein⸗ vorlage und nach dem Beschlusse des permanenten Ausschusses des
ihren, Volkswirthschaftsrathes***) zeigt, daß die im Ausschuß des Central—
räumt verbandes gefaßten Beschlüsse in wesentlichen Punkten Beachtung
rucht, gefunden hatten. Bezüglich Aufbringung der Versicherungsprämie,
e der 8 11, hatte sich der permanente Ausschuß insofern dem Gesetz⸗
ltung entwurfe und der Ansicht des Centralverbandes angeschlossen, als
er die Aufbürdung der ganzen Last auf den Unternehmer in keinem
z die Falle für zulässig erachtete. Er hatte jedoch, statt der im Entwurfe
ings⸗ vorgesehenen zwei Klassen von Versicherten, drei Klassen, und zwar
eine nach Maßgabe eines Jahresarbeitsverdienstes von 750 Mark und
beiter weniger, eines solchen von 750 Mark bis 1200 Mark und mit
serve⸗ über 1200 Mark, gebildet. Die Versicherungsprämie sollte auf—
zubringen sein für die 1. Klasse zu zwei Dritteln vom Unternehmer,
indes zu einem Drittel vom Reich oder Staat. Von der Inanspruch⸗
tet.*) nahme des Landarmenverbandes war Abstand genommen worden.
In der 2. Klasse war die Aufbringung von einem Drittel der
3 Prämie dem Versicherten, von zwei Dritteln dem Unternehmer auf—
erlegt; sie sollte in der 3. Klasse zur Hälfte von dem Unternehmer
und zur anderen Hälfte von dem Versicherten getragen werden.
eler Unbeachtet waren von dem permanenten Ausschuß des Volks—
u wirthschaftsrathes die folgenden Wünsche des Centralverbandes ge⸗
uu blieben.
rsien Der im Interesse der Arbeiterinnen gestellte Antrag, die Be—
Aleli⸗ zeichnung „Arbeiter“ mit „Personen“ zu ersetzen;
tschen Verhandlungen ꝛc. des Centralverbandes, Heft 14 S. 1151.
**) Ebendaselbst, S. 8381.
***) Ebendaselbst, S. 153 —178.