2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 123
Vor— der zuständigen Verwaltungsstelle der Reichsversicherungsanstalt
gten beantragen.
als
esetze Die Einbringung dieses Entwurfes veranlaßte das Direk—
torium, dem Reichstage die in den Beschlüssen des Ausschusses
14; vom 30. Januar desselben Jahres festgestellten Ansichten und
rbs⸗ Wünsche des Eentralverbandes in einer Bittschrift vom 15. März 1881,
des betreffend die durch Gesetz einzuführende Unfallversicherung der
ber— Arbeiter, zu unterbreiten.
n Die Beschlüsse richteten sich u. a. gegen die Bestimmung im
81, nach welcher alle Arbeiter der dem Gesetz unterstellten Betriebe
Emn dem Versicherungszwange unterliegen sollten, sofern deren
Jahresverdienst an Lohn oder Gehalt nicht über 2000 Mark
enen
uührt betrage. Der Centralverband hatte beantragt, diese Summe
auf 1000 Mark herabzusetzen. Die Gründe für diesen Beschluß
lung waren in dem Abschnitt 4 der vorstehend erwähnten Petition ein⸗
Fun gehend dargelegt. Sie lassen deutlich erkennen, daß keineswegs
hen. Engherzigkeit die Mitglieder des Centralverbandes zu diesem Be—
9 schlusse veranlaßt hatte, sondern daß er vielmehr durch die Be—
ni rücksichtigung der thatsächlichen Verhältnisse bedingt worden war.
ogen Da dieser Beschluß damals von der gegnerischen Presse scharf
iften angegriffen und verurtheilt worden war, so erscheint es, zur Recht—
riebe fertigung der damaligen Stellungnahme des Centralverbandes,
eren zweckmäßig, den erwähnten Abschnitt 4 der Petition hier zur
neh⸗ Kenntniß zu bringen; er lautete:
des⸗ „Wir haben bereits im Eingange dieser Vorstellung darauf
hingewiesen, und in den Motiven der Regierungsvorlage wird
ieses ausdrücklich hervorgehoben, daß die Einrichtung der Reichs—
Ver⸗ versicherungsanstalt den Zweck hat, das Wohlergehen der schwachen
und hilfsbedürftigen Mitglieder der bürgerlichen Gesellschaft zu
mit fördern, und daß es sich in Wahrheit nur „um eine Weiter—
ieses entwickelung der Idee handelt, welche der staatlichen Armenpflege
lauf zugrunde liegt“.
hat, „Wir stimmen auch mit den Motiven der Regierungsvorlage
fern dahin überein, daß von denjenigen Arbeitern, deren Jahresverdienst
ssen unter 750 Mark zurückbleibt, nur selten einer durch Unfall erwerbs—
mer unfähig oder getödtet werden wird, ohne zugleich bedürftig zu
bei werden, bezw. seine Angehörigen in bedürftiger Lage zu hinter—