Full text: Zweiter Band (2. Band)

126 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
vorlage aufgeführte zweite Klasse der Versicherten, mit einem la 
Einkommen von 750 bis 1000 Mark wollen wir, so ernste Bedenken sch 
wir auch dagegen hätten, einen Widerspruch nicht geltend machen; d 
dagegen müssen wir an den Hohen Reichstag das dringende Ersuchen di⸗ 
richten, daß das versicherungspflichtige Einkommen an ge 
Lohn oder Gehalt auf 1000 Mark pro Jahr fixirt werde, B 
jedoch unter Beibehaltung der im Regierungsentwurfe ko 
normirten Grenze von 2000 Mark Einkommen für die vic 
Anwendbarkeit des Gesetzes überhaupt.“ erl 
„Es würde sonach für alle diejenigen Arbeiter, deren Ein— 
kommen mehr als 1000 Mark beträgt, nur die Summe von har 
1000 Mark das versicherungspflichtige Einkommen bilden und es lick 
dem Arbeiter überlassen bleiben, im Wege der Privatversicherung, Er 
wie dies die Gesetzesvorlage der Regierung zuläßt, sich eventuell N 
eine Zusatzrente zu sichern.“ Soa 
Die Petition schloß mit folgenden Worten: sich 
„Die deutsche Industrie ist ernstlich gewillt, selbst Si 
unter schweren Opfern den Frieden in den Arbeitsstätten 
zu erhalten, und wo er an einzelnen Punkten gestört ist, der 
wieder herzustellen; sie erblickt deshalb in der Errichtung niss 
einer solchen Reichsversicherungsanstalt einen wichtigen nich 
Fortschritt in unserer Humanitäts-Gesetzgebung und hat son 
sich bereit erklärt, die schweren Konsequenzen desselben anr 
ausf sich zu nehmen Aber gerade im Interesse einer ma 
gedeihlichen Wirksamkeit dieser Versicherungsanstalt haben Pri 
wir geglaubt, unsere Bedenken dem Hohen Reichstage 
naher darlegen zu mussen und wir geben uns der in 
Hoffnung hin, daß unsere berechtigten Wünsche bei veri 
unserer Volksvertretung Gehör finden werden.“ nur 
Bei der ersten Berathung im Reichstage wurden die Ver— u 
handlungen von dem Abgeordneten Dr. Bamberger mit der den 
Bemerkung eingeleitet, daß kein Redner den Gesetzentwurf in seinen rede 
sachlichen Bestrebungen bekämpfen, keiner ihn aber in allen seinen in 
Theilen vertreten werde.“) Der Gedanke, die bestehende Gesetzgebung sei 
zu verbessern, sei der Regierung von beiden Seiten des Hauses n 
entgegen getragen worden. Sie verdiene Dank, daß sie eine Vor— solch 
5Etenogr. Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstags, Im 
IV Legisb.«Periode, 4. Session, Band 1, S. 6738. Sta
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.