2. Abschnitt: Arbeit des Centralberbandes. B. Sozialpolitik. 127
nem lage, gleichviel welchen Inhalts, gemacht habe, die dadurch nicht
nken schädlich wirke, daß sie zeige, wo die falsche Richtung sei und wo
hen; die richtige hingehe. Nach seiner Ansicht habe der Gesetzentwurf
ichen die falsche Richtung so scharf eingeschlagen, daß es um so leichter
an gemacht werde, den richtigen Weg zu finden. Die Ansicht, bei
rde, Besprechung des Gesetzentwurfes sich lediglich auf die Kritik des
urfe konkreten Materials zu beschränken, könne er nicht theilen; er halte
die vielmehr eine Berathung auf breitester prinzipieller Grundlage für
erforderlich.
Ein⸗ Der weitere Verlauf und das Ergebniß der Verhandlungen
von haben erwiesen, daß Bamberger die allgemeine Stimmung ziemlich
d es richtig beurtheilt hatte. Seiner Auffassung entfprechend nahmen die
ung, Erörterungen über das Grundprinzip einen breiten Raum ein.
tuell Bamberger gab zunächst der von sämmtlichen Rednern der linken
Seite des Hauses vertretenen Ansicht Ausdruck, daß die Regierung
sich mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auf den Boden des
lbst Sozialismus gestellt und in den Motiven zu ihm bekannt habe:
tten „Indem die Regierung hier“, so sagte Bamberger, „den Boden
it, der sozialistischen Staatsgesetzgebung der Sache und dem Bekennt—
ung nisse nach betreten hat, hat sie einen großen bezeichnenden Schritt
gen nicht bloß in der geschichtlichen gesetzlichen Entwickelung Deutschlands,
hat sondern vielleicht der ganzen Welt gethan, und ob wir das Gesetz
ben annehmen oder nicht, es wird immer bedeutungsvoll bleiben, und
iner man wird sich noch unzählige Mal darauf berufen, daß dieses
ben Prinzip hier von der deutschen Regierung stabilirt worden ist.“
age Diese starken Worte erfuhren noch eine wesentliche Steigerung
der in den weiteren Ausführungen Bamberg ers. Er glaubte darauf
bei verweisen zu können, daß nur die französischen Regierungen und
nur deren ganz links stehende Männer ähnliche Gedanken
aufgenommen hätten. Er erkannte die Unerschrockenheit der Regie—
Ver⸗ rung an, die sich durch solche Gesellschaft von dem Grundgedanken,
der den er als revolutionär betrachte, nicht abschrecken lasse, einen
inen revolutionären Gedanken zu verfolgen, der maßgebend in der
inen römischen und athenischen Republik zur Zeit ihres Verfalles gewesen
ung sei, wo man dem Volke spendete, was den Provinzen abgepreßt
uses war, und Theater für den „süßen Pöbel“ baute. Der Staat, der
Por— solche Prinzipien verfolge, sei nicht der Staat des kategorischen
ags, Imperativs, nicht der Friedrich Wilhelm des Ersten, sondern der
Staat dessen, „der mit weißer Toga einhergehe, um die Stimmen