Full text: Zweiter Band (2. Band)

130 H. A Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
kanzler eingehend weiter aus und fuhr dann fort: „Nennen Sie 
das Sozialismus oder nicht, es ist mir das ziemlich gleichgültig. 
Wenn Sie es Sozialismus nennen, so liegt natürlich der wunder— 
liche Hintergedanke dabei, die Regierung des Kaisers dieser Vor— 
lage der Verbündeten Regierungen gegenüber gewissermaßen in die 
Schußlinie der Kritik zu stellen, die Herr von Puttkamer uns 
hier über die Bestrebungen der Sozialisten darlegte. Man sollte 
glauben, daß von dieser Vorlage bis zu der Mörderbande von 
Hasselmann und den Brandschriften von Most und bis zu den 
Umsturzverschwörungen, die uns vom Wydener Kongreß enthüllt 
wurden, daß uns davon nur ein ganz kleiner Raum noch trennt, 
der allmählich auch überschritten wird. Nun, meine Herren, im 
Gegentheil, das sind mehr oratorische Ornamente, mit welchen man 
kämpft, die keinen Hinterhalt haben; man bedient sich dabei der n 
Vielseitigkeit des Wortes Sozialismus.“ 
Auch der Redner der Konservativen, Freiherr von Marschall, 
erklärte, daß seine Partei sich durch das Gespenst des Staats— 
sozialismus nicht schrecken lasse. Die von dem Abgeordneten g 
Bamberger ausgesprochenen Bedenken theile er nicht. Wenn be— 
rechtigte Unzufriedenheit der Arbeiter abgestellt werde, so werde das d 
den Sozialismus und die Sozialdemokratie weit mehr schädigen, d 
als die Aufnahme eines sozialistischen Gedankens diese Elemente n 
fördern könne. 
Beim Eintritt in die sachlichen Erörterungen handelte es sich g 
zunächst um die Frage, ob die Ziele des Gesetzes nicht besser und d 
zweckmäßiger durch den Ausbau des bestehenden Haftpflichtgesetzes a 
erreicht werden könnten. Diese Ansicht wurde nachdrücklich von st 
den Rednern der linken Seite des Hauses, und ganz besonders D 
von Bamberger vertreten. Von ihnen wurden die in den Motiven 
erhobenen Einwände gegen die Wirksamkeit und die Folgen des ir 
Haftpflichtgesetzes als unzutreffend und unberechtigt zurückgewiesen, 
und mit Bezug auf die allein zu empfehlende Reform dieses Ge— g 
setzes, auf die schon früher zu diesem Zwecke gemachten Vorschläge g 
hingewiesen. Bei diesen Erörterungen spielten auch die bestehenden JF 
Unfallversicherungsgesellschaften eine große Rolle. Es wurde be— 
hauptet, daß diese sich im guten Glauben an die Beständigkeit des di 
gesetzgeberischen Gedankens auf Grund des Haftpflichtgesetzes ent— g 
wickelt hätten und dem Untergang geweiht sein würden, wenn die 
Vorlage in allen ihren Bestimmungen zum Gesetz erhoben werden sollte. a
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.