Full text: Zweiter Band (2. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 133 
treter des staatlichen Zwanges, Ihnen den mathematischen Beweis 
u liefern, daß ohne staatlichen Zwang für die große Allgemeinheit 
der Arbeiter überhaupt nicht auszukommen ist. Von diesem Ge— 
be sichtspunkte aus begrüße ich die Vorlage, die uns heute beschäftigt, 
mit der allergrößten Freude.“ 
Einen breiten Raum in den Verhandlungen nahmen die Er— 
m örterungen über die Vertheilung der Prämien bezw. der Beiträge 
a und über den Reichszuschuß ein. Bamberger knüpfte an seine 
Ausführungen über die dem Gesetzentwurf zu Grunde liegenden 
sozialistischen Theorien die Frage: „Woher nehmen Sie die Mittel?“ 
in Ehe man davon spreche, was gegeben werden solle, müsse man doch 
erwägen, woher es genommen werden soll. Die Beantwortung 
ß dieser Frage würde immer dahin führen, daß die massenhaften 
des Bedürfnisse des Staates nur aus den Massen bestritten werden 
können, und daß, wenn man sozialistische Freigebigkeit zum Besten 
der unteren Klassen macht, man es auch nur auf Kosten der unteren 
uen Klassen thut, und daß dieselben nichts davon haben, als daß die— 
en jenigen Sparpfennige, die ihnen genommen werden, unterwegs noch 
n ein bischen stark am Topf und Löffel des Staates hängen bleiben, 
nn sie persönlich dabei immer mehr unter eine polizeiliche Obhut als 
Minderjährige kommen, die ihnen die Möglichkeit ihrer eigenen 
Ab— freien Entwicklung nimmt. Aus diesem Grunde bleibe ich nach wie 
n vor der Ansicht, daß es unserem Staatswesen die exorbitantesten 
Zumuthungen machen heißt, wenn man jetzt Versprechungen austheilt, 
wie Verpflichtungen auf Reich oder Staat übernommen werden 
s sollen, die noch gar nicht bemessen werden können“. 
Der Abgeordnete Richter vertrat die Auffassung, daß der 
len Schadensersatz bei der Unfallversicherung von dem Arbeitgeber allein 
zu tragen sei. Er gehe aber nicht so weit, verbieten zu wollen, die 
Arbeiter zu Beiträgen heranzuziehen. Er halte das sogar für 
nge- nothwendig, wenn die Versicherung nicht als Unfallversicherung 
3 allein auftritt, sondern im Rahmen einer allgemeinen Versicherung, 
ur und zwar wenn Arbeiter und Arbeitgeber zur Krankenunterstützung 
r und Altersversorgung gemeinschaftlich beitragen. In diesem Falle 
würde es falsch sein, die Versicherung gegen Unfälle von der Ge⸗ 
vll⸗ meinschaft auszuschließen. Im übrigen sei er der Ansicht, daß die 
n Industrie die Belastung mit Rücksicht auf die neue Zollgesetzgebung 
dan tragen könne. Mit Entschiedenheit erklärte er sich gegen den Reichs⸗ 
zuschuß, den er, wie hier bereits früher vermerkt worden ist, als
	        
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