Full text: Zweiter Band (2. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 145 
an, zur Folge, daß Arbeitgeber, die mit einem niedrigen Prozentsatz an 
den Löhnen arbeiten, die Belastung mit der ganzen Prämie für erträglich, 
die anderen, die mit einem hohen Prozentsatz an Löhnen zu rechnen 
siche⸗ haben, für unerträglich erachten.“ Bei der Beschlußfassung über— 
Ent— dieses Gesetz müsse man von dem Arbeitgeber ausgehen, der am 
wenigsten günstig in der in Rede stehenden Beziehung situirt sei. 
eiten Es dürften keine Bestimmungen getroffen werden, die es einem 
inem Arbeitgeber unmöglich machen könnten sein Geschäft fortzuführen. 
schuß Dann würde nicht nur der Arbeitgeber übermäßig belastet, sondern 
es würden die Arbeiter mittelbar noch härter betroffen werden. 
eichs⸗— Der von der Reichsregierung vertretenen Ansicht, daß für sie das 
ohn⸗ Gesetz unannehmbar sei, wenn bis zu einer gewissen Grenze die 
ürde, Arbeiter mit Beiträgen belastet werden, vermöge er nicht zu folgen. 
Ver⸗ Die Grenze von 750 Mark sei ganz willkürlich gezogen. Der 
dem Redner wies nach, daß dieser Betrag in den verschiedenen Gegenden 
leiche Deutschlands und in den verschiedenen Industriebezirken und auch 
ntrag für die einzelne Person eine ganz verschiedene Bedeutung habe, 
r ge⸗ und er führte dann weiter aus, daß die Arbeiter wohl in allen 
enden Fällen in der Lage wären, einen Beitrag zu zahlen. Ihn bewege 
hland aber weniger die finanzielle Seite der Frage, es veranlasse ihn 
aften in weit höherem Grade die moralische Seite, gegen den Antrag 
Ausfeld zu sprechen; denn den Arbeiter vollständig von der Bei— 
hrort tragszahlung auszuschließen, heiße ihm ausdrücklich sagen: „Du 
n in— bist überhaupt nicht mehr verpflichtet in der Zukunft für deine 
daß Handlungen verantwortlich zu sein. Dein Arbeitgeber hat für dich 
ragen zu sorgen.“ Es würde aber unglücklich und gefährlich sein, einen 
mete, so großen Kreis, wie den der Arbeiter, außer Verantwortlichkeit 
große für ihr künftiges Wohlergehen zu setzen. Servaes betrachtete 
chen, aber auch, wie die meisten anderen Abgeordneten, den vorliegenden 
der Entwurf nur als den Vorläufer von viel weitergehenden Gesetzen. 
dels⸗ Wenn jetzt bereits der Grundsatz angenommen werde, daß der 
jaben Arbeitgeber für jeden Nachtheil verantwortlich sei bezw. aufkommen 
daß müsse, der dem Arbeiter durch einen Unfall zugefügt würde, gleich— 
ebers viel ob er durch eigne Nachlässigkeit oder durch grobes Verschulden 
nheit herbeigeführt worden sei, dann werde man nicht umhin können, 
t bei später, wenn das Altersversorgungsgesetz zur Berathung stehen 
habe werde, die Prämie in gleicher Weise festzustellen, wie es jetzt be— 
ztags, absichtigt werde. Der Arbeiter, der sein ganzes Leben lang treu 
und gut gearbeitet habe, dürfe nicht schlechter gestellt werden wie 
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