166 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
sätzliche Unterschied zwischen der wirthschaftlichen Richtung der
Manchesterschule und der nationalen Auffassung des Central—
verbandes. Die Manchesterschule erblicke den Zweck jeder Thätigkeit
im eigenen Selbst und erkenne wirthschaftliche Erfolge nur auf
Gebieten, in denen sich der Egoismus zur Geltung zu bringen
verstehe, während im Centralverbande die Anschauung vertreten
werde, daß der Staat aus dem Gemeinsinn heraus sich entwickelt
habe. Aus dieser Anschauung, die schließlich Recht geworden, sei
dem Staat die Verpflichtung erwachsen Institutionen zu schaffen,
die das Gemeinwohl fördern und ihm dienen. Wenn die Manchester—
schule dem Staat nur die Aufgabe zuspreche dem Einzelnen die
Bethätigung seines Rechtes zu wahren, so gebe der Centralverband,
von seinem Standpunkte aus, dem Staate das Recht, zur Ver—
folgung seiner gemeinnützigen Zwecke die Rechte des Einzelnen zu
beschränken. Dies sei der grundsätzliche Unterschied zwischen ihm
und dem zweiten Korreferenten, das seien die prinzipiellen Gesichts—
punkte, die den Centralverband veranlaßt hätten dem Unfall—
versicherungsgesetze mit Wohlwollen entgegenzukommen. Dieses
Wohlwollen hindere jedoch den Centralverband nicht, wo er es für
geboten erachte, die Vorlage der Regierung und die Beschlüsse des
Reichstages zu bekämpfen und mit großer Energie dahin zu wirken,
daß diesem Gesetze in dem Sinne des Centralverbandes eine bessere
Form gegeben werde.
Bei der Abstimmung wurden die von dem zweiten Korreferenten
Klewitz, von Lohren und von Schück und Leuschner gestellten
Anträge abgelehnt, und die von den Referenten Bueck und
Servaes in Bezug auf die Unfallversicherung vorgeschlagene
Resolution mit der von Direktor Frommel zu der Resolution 3
beantragten Aenderung angenommen.
Mit diesen Verhandlungen hatte der Centralverband gegen—
über der Unfallversicherung, bezw. dem diese betreffenden Gesetz—
entwurfe der Regierung und den von dem Reichstage hierzu ge—
faßten Beschlüssen, kurz zusammengefaßt, folgende Stellung genommen.
Er war durchaus einverstanden mit der Absicht der Regierung die
Lebenshaltung der beim Betriebe verunglückten Arbeiter bezw. deren
Hinterbliebenen durch eine Rente sicher zu stellen; er behielt sich
jedoch das Recht vor, im Interesse aller Betheiligten Aenderun gen
einzelner Bestimmungen der Regierungsvorlage zu verlangen bezw.