2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 176
enbe des Bundesrathes, Geh. Oberregierungsrath Lohmann, beschränkte
r.*) sich darauf, nachzuweisen, daß der Entwurf sich in den Haupt—
gen punkten den s. Zt. von der Regierung aufgestellten Prinzipien an—
ung geschlossen habe, im übrigen aber unzulänglich sei. Er wurde
zu an eine Kommission verwiesen, blieb aber unerledigt.
igs⸗ Diese erste Session des neuen Reichstages wurde am
die 30. Januar 1882 geschlossen. In ihr war weiter von der Unfall—
der⸗ versicherung nicht die Rede gewesen. Auch sonst hatte über die
sten Absichten der Regierung bezüglich der angekündigten Abeiter—
sert versicherungsgesetze nichts verlautet. In dieser Beziehung dürfte
aber der folgende Bericht Interesse hervorrufen, den der Geschäfts—
ind führer des Centralverbandes, Regierungsrath a. D. Beutner, über
er⸗ die von ihm eingezogenen Informationen in den ersten Tagen des
em Februar 1882 an das Direktorium des Centralverbandes erstattet
lem hatte. Er lautete:
zu „Unmittelbar nachdem der Reichstag im vorigen Sommer
gs⸗ auseinandergegangen war hatte der Dezernent dem Reichskanzler
ne über das Unfallgesetz Vortrag gehalten und die Nichtannahme des
ein. Entwurfs befürwortet. Abgesehen davon, daß der Staatszuschuß
gen gestrichen worden, hielt der Dezernent die Reichsunfallkasse eben—
llte sowenig für durchführbar wie die Staatsunfallkasse; er glaubte, es
ere würde eine solche Schreiblast in der Verwaltung der Kasse ent—
est⸗ stehen, daß sie nicht zu bewältigen sein würde. Er schlug deshalb
ing vor auf den Gedanken der korporativen Verbände zurückzukommen
nn und die Bildung solcher Verbände im Zwangswege vorzuschreiben.
jen Der Kanzler war für die Idee des Dezernenten gewonnen und gab
der ihm den Auftrag einen neuen Gesetzesentwurf auszuarbeiten. Dies
im geschah und zwar mit der Maßgabe, daß diese korporativen Ver—
Da bände genöthigt werden sollten, für alle festgesetzten Renten die
ne, erforderliche Deckung in Kapitel zu beschaffen. Damit war der
em Kanzler nicht einverstanden; er wies auf die Unmöglichkeit hin,
vr— solche großen Kapitalien aufzubringen und hielt dies auch deshalb
setz nicht für nöthig, weil die korporativen Verbände nicht sterben,
sondern auch bei dem Ausscheiden eines Mitgliedes nach wie vor
vei erhalten bleiben. Er war deshalb dafür, daß alljßährlich nur soviel
gte an Beiträgen ausgeschrieben werde, als zur Deckung der erforder—
as, lichen Rente und sonstigen Kosten nothwendig sei. Auch sonst hatte
der Kanzler einige Bedenken und gab dem Dezernenten strikte Ver—
haltungsmaßregeln für die Ausarbeitung des neuen Entwurfs.“