Full text: Zweiter Band (2. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 176 
enbe des Bundesrathes, Geh. Oberregierungsrath Lohmann, beschränkte 
r.*) sich darauf, nachzuweisen, daß der Entwurf sich in den Haupt— 
gen punkten den s. Zt. von der Regierung aufgestellten Prinzipien an— 
ung geschlossen habe, im übrigen aber unzulänglich sei. Er wurde 
zu an eine Kommission verwiesen, blieb aber unerledigt. 
igs⸗ Diese erste Session des neuen Reichstages wurde am 
die 30. Januar 1882 geschlossen. In ihr war weiter von der Unfall— 
der⸗ versicherung nicht die Rede gewesen. Auch sonst hatte über die 
sten Absichten der Regierung bezüglich der angekündigten Abeiter— 
sert versicherungsgesetze nichts verlautet. In dieser Beziehung dürfte 
aber der folgende Bericht Interesse hervorrufen, den der Geschäfts— 
ind führer des Centralverbandes, Regierungsrath a. D. Beutner, über 
er⸗ die von ihm eingezogenen Informationen in den ersten Tagen des 
em Februar 1882 an das Direktorium des Centralverbandes erstattet 
lem hatte. Er lautete: 
zu „Unmittelbar nachdem der Reichstag im vorigen Sommer 
gs⸗ auseinandergegangen war hatte der Dezernent dem Reichskanzler 
ne über das Unfallgesetz Vortrag gehalten und die Nichtannahme des 
ein. Entwurfs befürwortet. Abgesehen davon, daß der Staatszuschuß 
gen gestrichen worden, hielt der Dezernent die Reichsunfallkasse eben— 
llte sowenig für durchführbar wie die Staatsunfallkasse; er glaubte, es 
ere würde eine solche Schreiblast in der Verwaltung der Kasse ent— 
est⸗ stehen, daß sie nicht zu bewältigen sein würde. Er schlug deshalb 
ing vor auf den Gedanken der korporativen Verbände zurückzukommen 
nn und die Bildung solcher Verbände im Zwangswege vorzuschreiben. 
jen Der Kanzler war für die Idee des Dezernenten gewonnen und gab 
der ihm den Auftrag einen neuen Gesetzesentwurf auszuarbeiten. Dies 
im geschah und zwar mit der Maßgabe, daß diese korporativen Ver— 
Da bände genöthigt werden sollten, für alle festgesetzten Renten die 
ne, erforderliche Deckung in Kapitel zu beschaffen. Damit war der 
em Kanzler nicht einverstanden; er wies auf die Unmöglichkeit hin, 
vr— solche großen Kapitalien aufzubringen und hielt dies auch deshalb 
setz nicht für nöthig, weil die korporativen Verbände nicht sterben, 
sondern auch bei dem Ausscheiden eines Mitgliedes nach wie vor 
vei erhalten bleiben. Er war deshalb dafür, daß alljßährlich nur soviel 
gte an Beiträgen ausgeschrieben werde, als zur Deckung der erforder— 
as, lichen Rente und sonstigen Kosten nothwendig sei. Auch sonst hatte 
der Kanzler einige Bedenken und gab dem Dezernenten strikte Ver— 
haltungsmaßregeln für die Ausarbeitung des neuen Entwurfs.“
	        
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