176— H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
„Obwohl der Dezernent mit diesen Anschauungen nicht ein—
verstanden war, so hat er doch den Entwurf ganz nach den Anord—
nungen ausgearbeitet und schon im Anfang dieses Jahres dem
Kanzler wieder vorgelegt. Darauf hat der Kanzler mit den
Professoren Wagner und Schäffle hierüber konferirt, ohne daß
es bis jetzt zu einer näheren Entscheidung gekommen wäre. Auch
Schäffle, der anfangs für die Reichsunfallkasse war, soll für die
korporativen Verbände gewonnen sein. In dem Streben, die
Rentendeckung durch Kapital zu beschaffen, liegt für die Industrie
eine große Gefahr. Im übrigen ist der Reichsbeitrag vom
Kanzler festgehalten und wird von ihm als eine conditio sine
qua non angesehen. Daß die Grenzen der korporativen Verbände
ausgedehnt werden können bis auf die Grenzen der kleinen Terri—
torien und politischer Verwaltungsbezirke, ist selbstverständlich, obwohl
man gerade über die zweckmäßigste Abgrenzung dieser Korporationen
noch zu keinem endgültigen Beschluß gekommen ist.“
„Sachverständige sind der Meinung, daß die Bildung von
Korporationen nach Gefahrenklassen unmöglich sei, da man
einen räumlich abgegrenzten Distrikt für die Korporationen festhalten
müsse, und es also beispielsweise nicht thunlich sei, sämmtliche
Bauunternehmer oder Spinner aus ganz Deutschland zu einer
Korporation zu vereinigen. Die Gefahrenklassen werden nur den
Maßstab für die Abstufung der Beiträge bilden können.“
„Bis jetzt scheint der Kanzler noch nicht an die nähere n
Prüfung der Vorlage gekommen zu sein, und es ist sehr fraglich, l
ob der Reichstag im Frühjahr wieder zusammentreten wird. Ein—
geweihte glauben, daß die Session erst im Herbst eröffnet werden
dürfte.“
d
Unter dem 28. Februar 1882 legte die Regierung dem n
Volkswirthschaftsrath „Grundzüge“ für die gesetzliche Regelung der si
Unfallversicherung und der Krankenversicherung der Arbeiter wör
Während der Berathungen im Volkswirthschaftsrath hatte d
ein ununterbrochener Verkehr zwischen dessen dem Centralverbande
angehörigen Mitgliedern, unter denen der Geh. Kommerzienrath
Baare besonders hervortrat, und der Geschäftsführung bezw. dem
*) Diese „Grundzüge“ sind abgedruckt in den „Mittheilungen des
Vereins zur Wahrung der gemeinsamen wirthschaftlichen Interessen in Rhein—
land und Westfalen“, Jahrgang 1882, Heft 8 und 4, S. 107 ff.