Full text: Zweiter Band (2. Band)

176— H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
„Obwohl der Dezernent mit diesen Anschauungen nicht ein— 
verstanden war, so hat er doch den Entwurf ganz nach den Anord— 
nungen ausgearbeitet und schon im Anfang dieses Jahres dem 
Kanzler wieder vorgelegt. Darauf hat der Kanzler mit den 
Professoren Wagner und Schäffle hierüber konferirt, ohne daß 
es bis jetzt zu einer näheren Entscheidung gekommen wäre. Auch 
Schäffle, der anfangs für die Reichsunfallkasse war, soll für die 
korporativen Verbände gewonnen sein. In dem Streben, die 
Rentendeckung durch Kapital zu beschaffen, liegt für die Industrie 
eine große Gefahr. Im übrigen ist der Reichsbeitrag vom 
Kanzler festgehalten und wird von ihm als eine conditio sine 
qua non angesehen. Daß die Grenzen der korporativen Verbände 
ausgedehnt werden können bis auf die Grenzen der kleinen Terri— 
torien und politischer Verwaltungsbezirke, ist selbstverständlich, obwohl 
man gerade über die zweckmäßigste Abgrenzung dieser Korporationen 
noch zu keinem endgültigen Beschluß gekommen ist.“ 
„Sachverständige sind der Meinung, daß die Bildung von 
Korporationen nach Gefahrenklassen unmöglich sei, da man 
einen räumlich abgegrenzten Distrikt für die Korporationen festhalten 
müsse, und es also beispielsweise nicht thunlich sei, sämmtliche 
Bauunternehmer oder Spinner aus ganz Deutschland zu einer 
Korporation zu vereinigen. Die Gefahrenklassen werden nur den 
Maßstab für die Abstufung der Beiträge bilden können.“ 
„Bis jetzt scheint der Kanzler noch nicht an die nähere n 
Prüfung der Vorlage gekommen zu sein, und es ist sehr fraglich, l 
ob der Reichstag im Frühjahr wieder zusammentreten wird. Ein— 
geweihte glauben, daß die Session erst im Herbst eröffnet werden 
dürfte.“ 
d 
Unter dem 28. Februar 1882 legte die Regierung dem n 
Volkswirthschaftsrath „Grundzüge“ für die gesetzliche Regelung der si 
Unfallversicherung und der Krankenversicherung der Arbeiter wör 
Während der Berathungen im Volkswirthschaftsrath hatte d 
ein ununterbrochener Verkehr zwischen dessen dem Centralverbande 
angehörigen Mitgliedern, unter denen der Geh. Kommerzienrath 
Baare besonders hervortrat, und der Geschäftsführung bezw. dem 
*) Diese „Grundzüge“ sind abgedruckt in den „Mittheilungen des 
Vereins zur Wahrung der gemeinsamen wirthschaftlichen Interessen in Rhein— 
land und Westfalen“, Jahrgang 1882, Heft 8 und 4, S. 107 ff.
	        
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