2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 193
nsicht sammtheit der Unternehmer derjenigen Gefahrenklasse zur Last fallen,
ver⸗ welcher der Betrieb angehörte, in dem der den Entschädigungs—
nnen, anspruch begründende Unfall eingetreten sei. Danach sollte von
istrie⸗ dem Verbande der Beitrag von seinen Mitgliedern gesondert nach
Ge⸗ Gefahrenklassen erhoben werden.
iltniß Von der Durchführung dieser Organisation war die Herstellung
bee eines einheitlichen Kassen- und Rechnungswesens und dann di—
dem Ersetzung der in dem vorjährigen Entwurf in Aussicht genommenen
u be⸗ Versicherung gegen feste Prämie durch eine Versicherung auf Gegen⸗
derer⸗ seitigkeit und auf der Grundlage des Umlageverfahrens
liebig geboten.
e Nach der Auffassung der Verbündeten Regierungen sollte die
n genossenschaftliche Regelung der Unfallversicherung den großen Vorzug
haben, daß zwar nicht die Eintheilung der Betriebe in Gefahrenklassen,
wohl aber die Feststellung von Prãmientarifen in Wegfall kommen
könnte. Die Verbündeten Regierungen führten dann die Gründe
an, von denen sie veranlaßt worden waren, an die Stelle des
n Kapitaldeckungsverfahrens das Umlageverfahren zu setzen. Da diese
Frage eine der meist umstrittenen wurde, so wird auf sie und auf
schaft die Begründung der Verbündeten Regierungen später noch eingehend
ation zurückzukommen sein.
inem
n Am 20. Mai 1882 fand eine Ausschußsitzung des Central—
verbandes statt. Von ihr wurde eine Kommission gewählt, der die
pahe beiden Gesetzentwürfe zur Vorberathung überwiesen wurden. Sie
. bestand aus den Herren Baare-Bochum, Dr. Goose-Essen,
Gc Dr. Natorp-Essen, Leuschner-Eisleben, Dollfuß-Mülhausen
en Elsaß), Delius-Bielefeld, Frommel-Augsburg, Guilleaume—
Maß Köln, Dr. Jansen-Dülken und den Geschäftsführern Regierungs—
rath Beutner, Dr. Rentzsch und Bueck.“)
u ) In dem offiziellen Bericht über diese Sitzung des Ausschusses —
e Heft 16 der Verhandlungen 2c. des Centralverbandes S. 3 — ist gleich zu
ver⸗ Anfang gesagt: „Der erste Gegenstand der Tagesordnung, die Kranken- und
träge Unfallversicherung, wurde wegen zeitiger Abwesenheit des Korreferenten vor—
den läufig zurückgestellt.“ Ueber die Verhandlungen, die in dieser Sitzung später
zung betreffs der erwãhnten Gesetzentwürfe stattgefunden haben müssen, ist in dem
Berichte nichts erwähnt; aus dem Altenmaterial geht jedoch hervor, daß die
Ver⸗ oben erwähnte Kommission gewählt war und daß ihr die beiden Gesetz—
Ge⸗ entwürfe zur Vorberathung überwiesen wurden.
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