2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 197
dem Abgeordneten Dr. Buhl war in der Kommission beantragt
er⸗ worden, auch das Krankengeld vom Eintritt der Erkrankung an
ven zu gewähren. In diesem Antrage wurde eine Gefährdung der
i. Krankenkassen und der Durchführung des Krankenkassengesetzes erblickt.
In der Denkschrift war mit Bezug auf den Antrag Buhl
m gesagt worden, der Antragsteller scheine von der Ansicht aus—
gegangen zu sein, daß ein Mißbrauch der Kassen durch Simulation
seitens der Arbeiter nicht geübt werde; dieser Ansicht ständen
n jedoch die thatsächlichen Verhältnisse durchaus entgegen. Es
war ferner angeführt, daß der Vorstand einer großen Fabrik—
8 krantenkafsee) von humanen Anschauungen geleitet, seiner Zeit die
3 Statuten dahin geändert habe, daß das Krankengeld vom Beginn
der Erkrankung zu zahlen sei. In kurzer Zeit und regelmäßig
hätten die angeblichen Krankheitsfälle mit zwei- bis dreitägiger
i Krankheitsdauer derart zugenommen, daß die hierdurch herbei—
geführte Mehrbelastung der Kasse deren Bestand zu gefährden
drohte. Der Kassenvorstand hatte sich daher genöthigt gesehen, die
s wohlgemeinte Bestimmung wieder aufzuheben und die Kranken—
m unterstützung, wie vorher, erst wieder vom vierten Tage nach
Eintritt der Krankheit zu gewähren. In der Denlschrift waren
aus den Verhandlungen der Knappschaftsvorstände im Ober—⸗
bergamtsbezirk Bonn vom 9. Juni 1882 noch weitere Beispiele
über die den Kassen durch Simulation bereiteten Mißstände
angeführt.
n 8. Es wurde für durchaus geboten erachtet, daß der höheren
an Verwaltungsbehörde, den Bestimmungen des 8 11 gemäß, das Recht
5 eingeräumt werde, zur Bildung einer Gemeindekrankenkasse mehrere
iu Gemeinden zu vereinigen, sowie anzuordnen, daß an die Stelle
d der Gemeinde die Ortsarmenverbände oder größere Kommunal—
mn verbände treten.
zu 9. Nach 8 18 des Gesetzentwurfes sollten die Beiträge zu
ing, den Ortskrankenkassen in Procenten des durchschnittlichen Tage—
die lohnes bestimmt werden. Diese Art der Beitragsberechnung war
ster der in 8 8 enthaltenen Bestimmung für die Gemeindekrankenkasse
ne nachgebildet. Die Denkschrift erkannte die in der Begründung zu
Be— 8 8 dargelegten Schwierigkeiten an, für die der Gemeinde—
om krankenkasse zufallenden Personen eine andere Grundlage für die
Pon *) Die Krankenkasse des „Phönix“ in Laar bei Ruhrort.