Full text: Zweiter Band (2. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 201 
auf erschweren. Die Mitglieder dieser Kassen würden in vollem Um— 
enen fange von dem Krankenversicherungszwange getroffen werden, wenn 
er⸗ sie, nach Maßgabe ihrer verschiedenen Verhältnisse, den anderen 
igen Kassen eingereiht würden. Ganz überflüssig erscheine es, jenen 
die Personen bezüglich der Fabrikkrankenkasse eine Ausnahmestellung 
lten. einzuräumen. Zum mindesten würde es sich empfehlen dem Vor— 
hem stande der Fabrikkrankenkasse einzuräumen, etwa durch statutarische 
tter⸗ Bestimmung darüber zu entscheiden, ob es im Interesse der Fabrik⸗ 
ung krankenkasse nicht besser sei, diese Ausnahmestellung einzelner dem 
eine Betriebe angehörender Personen aufzuheben. In der Denkschrift 
daß wurde daher vorgeschlagen, das Alinean 2 des 8 57 dahin zu 
vor⸗ ändern, daß der Vorstand der Fabrikkrankenkasse ermächtigt werde 
men Entscheidung darüber zu treffen, ob Personen, die nachweisen, daß 
ung sie bei ihrem Eintritt in die Beschäftigung einer den Vorschriften 
der des 8 69 entsprechenden Hilfskasse als Mitglieder angehören, von 
gs⸗ dem Zwange zum Eintritt in die Fabrikkrankenkasse befreit werden 
der sollen. 
ine Es könnte befremden, daß die Kommission der rheinisch— 
in westfälischen Industriellen mit Bezug auf die hier in Rede 
issen stehende Bestimmung des Entwurfes eines Krankenkassengesetzes keine 
issen weitere Einwendung zu erheben hatte. Es muß aber hervorgehoben 
ten, werden, daß damals die Sozialdemokratie in die Arbeiterkreise der 
des rheinisch⸗westfälischen Großindustrie fast noch gar nicht eingedrungen 
erin war. Nur in Elberfeld und Barmen und in einigen kleineren 
gen, Industriestädten des bergischen Landes hatte sich die Sozial— 
gel⸗ demokratie, in den letzten Orten freilich sehr erheblich bemerkbar 
ber— gemacht. Die große Mehrzahl der Industriellen in diesen Plätzen 
asse betheiligte sich aber nicht an den Bestrebungen der großen wirth— 
nen schaftlichen und industriellen Vereine. Daher kam es, daß zu jener 
ticht Zeit die in der sozialdemokratischen Bewegung liegenden Gefahren 
ten. in jenen Vereinen noch nicht genügend erkannt wurden. Es konnte 
der somit auch nicht vorausgesehen werden, daß die freien ein— 
hen geschriebenen Hilfskassen sich zu sozialdemokratischen Er— 
iner ziehungsanstalten und Konventikeln herausbilden, und 
daß die Ortskrankenkassen gänzlich unter die Herrschaft 
jen, der Sozialdemokratie gelangen würden. Daher erhob man 
tion damals noch keinen Einspruch gegen die, die freien Hilfskassen 
die begünstigenden Ausnahmebestimmungen. Später, bei der ersten 
zu Novelle zum Krankenkassengesetz, ist das in ausgiebiger Weise ge—
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.