2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 201
auf erschweren. Die Mitglieder dieser Kassen würden in vollem Um—
enen fange von dem Krankenversicherungszwange getroffen werden, wenn
er⸗ sie, nach Maßgabe ihrer verschiedenen Verhältnisse, den anderen
igen Kassen eingereiht würden. Ganz überflüssig erscheine es, jenen
die Personen bezüglich der Fabrikkrankenkasse eine Ausnahmestellung
lten. einzuräumen. Zum mindesten würde es sich empfehlen dem Vor—
hem stande der Fabrikkrankenkasse einzuräumen, etwa durch statutarische
tter⸗ Bestimmung darüber zu entscheiden, ob es im Interesse der Fabrik⸗
ung krankenkasse nicht besser sei, diese Ausnahmestellung einzelner dem
eine Betriebe angehörender Personen aufzuheben. In der Denkschrift
daß wurde daher vorgeschlagen, das Alinean 2 des 8 57 dahin zu
vor⸗ ändern, daß der Vorstand der Fabrikkrankenkasse ermächtigt werde
men Entscheidung darüber zu treffen, ob Personen, die nachweisen, daß
ung sie bei ihrem Eintritt in die Beschäftigung einer den Vorschriften
der des 8 69 entsprechenden Hilfskasse als Mitglieder angehören, von
gs⸗ dem Zwange zum Eintritt in die Fabrikkrankenkasse befreit werden
der sollen.
ine Es könnte befremden, daß die Kommission der rheinisch—
in westfälischen Industriellen mit Bezug auf die hier in Rede
issen stehende Bestimmung des Entwurfes eines Krankenkassengesetzes keine
issen weitere Einwendung zu erheben hatte. Es muß aber hervorgehoben
ten, werden, daß damals die Sozialdemokratie in die Arbeiterkreise der
des rheinisch⸗westfälischen Großindustrie fast noch gar nicht eingedrungen
erin war. Nur in Elberfeld und Barmen und in einigen kleineren
gen, Industriestädten des bergischen Landes hatte sich die Sozial—
gel⸗ demokratie, in den letzten Orten freilich sehr erheblich bemerkbar
ber— gemacht. Die große Mehrzahl der Industriellen in diesen Plätzen
asse betheiligte sich aber nicht an den Bestrebungen der großen wirth—
nen schaftlichen und industriellen Vereine. Daher kam es, daß zu jener
ticht Zeit die in der sozialdemokratischen Bewegung liegenden Gefahren
ten. in jenen Vereinen noch nicht genügend erkannt wurden. Es konnte
der somit auch nicht vorausgesehen werden, daß die freien ein—
hen geschriebenen Hilfskassen sich zu sozialdemokratischen Er—
iner ziehungsanstalten und Konventikeln herausbilden, und
daß die Ortskrankenkassen gänzlich unter die Herrschaft
jen, der Sozialdemokratie gelangen würden. Daher erhob man
tion damals noch keinen Einspruch gegen die, die freien Hilfskassen
die begünstigenden Ausnahmebestimmungen. Später, bei der ersten
zu Novelle zum Krankenkassengesetz, ist das in ausgiebiger Weise ge—