2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 203
e der „Ich gehe nun über zu der inhaltlichen Verbindung der
Unfallversicherung mit den Krankenkassen. Ich stimme vollständig
hatten dem Gedanken zu, daß die einigen 80000 Fälle, welche für den
in dem Gesetz behandelten Personenkreis als Unfallsfolgen mit
34 vorübergehender Krankheit bis zu 13 Wochen ermittelt sind, zur
ln Beaufsichtigung und vorläufigen Unterstützung den Krankenkassen
das überwiesen werden. Aber, meine Herren, nichts steht dann im
elngen Wege, mit dieser praktischen Einrichtung gleichzeitig gegen die
iedern Arbeitgeber für alle Unfälle die Haftpflicht auszusprechen und
ruberg demgemäß den Regreß zwischen Krankenkassen und Arbeitgebern u. s. w.
uf die so zu ordnen, daß nöthigenfalls von den Krankenkassen Versicherung
ekretär genommen werde gegen etwaige Ausfälle in der Wiedererstattung,
den und die Prämie für diese Versicherung ließe sich zu den Un—
häfts⸗ kosten schlagen, für welche der haftpflichtige Arbeitgeber Ersatz zu
u leisten hat.“
h den Wesentlich ungünstiger wurde der die Unfallversicherung der
d den Arbeiter betreffende Entwurf beurtheilt. Gegen den Reichszuschuß
Die wurden dieselben lebhaften Einwände, wie bei der Berathung des
mn der ersten Gesetzentwurfes, erhoben. Nur der Redner der konservativen
olgen. Partei, Freiherr von Maltzahn-Gültz, billigte ihn. Bemerkens—
ystage werth war das von diesem Abgeordneten an die Spitze seiner
Ausführungen gestellte Zugeständniß, daß ein innerer Grund
ma für den Ausschluß der in der Land- und Forstwirthschaft
erung beschäftigten Arbeiter von der Unfallversicherung nicht bestehe.
ein Alle Arbeiter sollten gleich behandelt werden. Lediglich rein
edie praktische Erwägungen seien für ihn persönlich bestimmend, „der
uus Aufnahme der ländlichen Arbeiter in die gegenwärtige Vorlage,
Hilfs⸗ zur Zeit wenigstens, noch nicht zuzustimmen.“*)
Die Absicht der Verbündeten Regierungen, die Unfall—
eisung versicherung auf genossenschaftlicher, beziehungsweise forporativer
ben Grundlage zu organisiren, wurde fast allgemein gebilligt— die in
rund⸗ der Vorlage gemachten Versuche, diesen Gedanken praktisch aus⸗
on zuführen, stießen jedoch auf entschiedenen Widerspruch. Bereits der
stker erste Redner nach dem einleitenden Vortrage des Staatsministers
von Bötticher, der Abgeordnete Dr. Hirsch, behauptete, daß
die Genossenschaften des Gesetzentwurfes keine wahren Genossen—
stags, schaften und undurchführbar seien. Durch sie werde das Ungleich—
*) Stenogr. Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstags,
V. Legisl.“Periode, 2. Session 1882/83, Band 1, S. 226.