204 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
artige verbunden, das Gleichartige getrennt, während das wahre Ei
Leben einer Genossenschaft, der wirkliche genossenschaftliche Geist, no
auf wirklich gemeinsamen Interessen, gemeinsamen Bedürfnissen
und gemeinsamen Anschauungen beruhe.“) Ei
Der Abgeordnete Sonnemann billigte ausdrücklich das de
System der genossenschaftlichen, beziehungsweise korporativen Ver— ab
sicherung, versuchte aber nachzuweisen, daß das genossenschaftliche pr
Prinzip in dem Entwurfe nicht durchgeführt sei. Die vorgesehenen ho
verschiedenen Genossenschaften und Verbände ständen unter sich in
keiner Verbindung, jeder arbeite auf eigene Faust und es fehle ihnen we
der Kopf. Daher bleibe nichts anderes übrig, als die bureau— gl'
kratische Leitung, die nahezu ebenso wie in dem ersten Entwurf ur
vorgesehen sei. Sonnemann verglich diese genossenschaftliche di
Organisation mit dem Schach-Automaten Ajeeb, dessen Figuren 2
angeblich von einem komplizirten Räderwerk, thatsächlich aber von
einem verborgenen Mann bewegt wurden. So sei es auch mit ta.
dem scheinbaren Räderwerk dieser Genossenschaften, hinter dem die
bureaukratische Leitung der neuen Reichscentralstelle stehe. Diese de
habe fast dieselben Befugnisse wie die Reichsanstalt des ersten me.
Entwurfes, die auf diese Weise wieder eingebracht werde.“**) be
Am schärfsten griff Lasker die vorgeschlagene Organisation gü
an. Er erachtete den Gegenstand der Versicherung für zu gering— iun
fügig für den auf bureaukratischem Wege bewirkten Aufbau von de
Genossenschaften durch das ganze Reich. In diesen Genossenschaften, u
besonders in den Gefahrenklassen, bestehe kein Zusammenhang n
zwischen den einzelnen Elementen, keine Gemeinschaft der Interessen. G
„Die Grundlage der dargebotenen Versicherungsgesellschaften,“ so de
sagte Lasker, „scheint mir tadelhaft, weil, was Sie Genossenschaften
nennen, in sich nicht die Spur einer Lebenskraft hat, sondern fort—
geschoben und fortbewegt wird durch den ewigen und allseitig ein—
schreitenden Willen der Regierung. Auch in geschäftlicher Hinsicht
fehlt es an einem irgendwie zulänglichen Inhalt für die Thätigkeit
einer so großen Zahl von Genossenschaften, und der im Gesetz-
entwurf vorgezeichnete Geschäftsgang ist von solcher Beschaffenheit,
daß die Gewerbetreibenden weit eher und schneller diese ganze Ein—
richtung satt und überdrüssig bekommen würden, als daß in diesen
*) Stenogr. Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstags,
V. Legisl.«“Periode, 2. Session 1882/83, Band 1, S. 206 und 207.
**) Ebendaselbst S. 211 und 212.