Full text: Zweiter Band (2. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 205 
wahre Einrichtungen die Energie angeregt und der Sinn für das Ge— 
Geist, nossenschaftswesen gestärkt oder gar erweckt werden möchte.“) 
rfnissen Von allen Rednern im Reichstage, die sich gegen die in dem 
Entwurfe vorgeschlagene Organisation wendeten, wurde der Kern 
h das des berechtigten Widerspruches nicht genügend getroffen. Die 
mVer⸗ absolute Unmöglichkeit, diese komplizirte Organisation 
aftliche praktisch durchzuführen, wurde erst in den späteren Ver— 
sehenen handlungen des Centralverbandes klar erwiesen. 
sich in Die erste Berathung des Reichstages schloß mit der Ver— 
ihnen weisung beider Gesetzentwürfe an eine Kommission von 28 Mit— 
reaun gliedern. Aus den Verhandlungen war zu schließen, daß Neigung 
ntwurf und guter Wille vorhanden war, den Gesetzentwurf, betreffend 
aftliche die Krankenversicherung der Arbeiter zu erledigen, daß aber das 
iguren Zustandekommen der Unfallversicherung nicht zu erwarten sei. Der 
er won Abgeordnete Dr. Lasker gab der in der Mehrheit des Reichs— 
ich mit tages herrschenden Stimmung treffenden Ausdruck, indem er sagte: 
em die „Je mehr Sie geneigt sein würden dem Krankenkassenwesen die von 
Diese der Regierung und von uns gewollte Ausdehnung zu geben, je 
ersten mehr Sie bestrebt sein würden den selbstständigen Gedanken einer 
besseren Krankenversorgung womöglich in dieser Session zu einem 
isation günstigen Abschluß zu bringen, um so weniger wollen wir uns 
zering— unter das Präjudiz stellen lassen, daß das Gesetz über die Aus— 
l von dehnung der Krankenversicherung nicht bestehen könne ohne das 
haften, Unfallversicherungsgesetz, was meiner Meinung nach nicht ge— 
nhang nugend gereift und keinenfalls auch nur bis zu dem 
ressen. Grade gediehen ist, daß selbst, wer den Grundgedanken 
u,“ so der Vorlage zuneigt, ihr in der Kommission eine be⸗ 
chaften friedigende Gestaltung zu geben vermöchte.“) 
fr Nach Schluß der ersten Berathung am 16. Mai vertagte sich 
ei der Reichstag bis zum 6. Juni und am 16. desselben Monats 
usscht verlas von Bötticher eine kaiserliche Botschaft, derzufolge der 
liteit Reichstag vom 19. Juni 1882 bis zum 30. November desselben 
Geseß⸗ Jahres vertagt wurde. Der Reichstag zog es vor, sofort aus— 
nsit einander zu gehen. Von den beiden Gesetzentwürfen, welche die 
n Arbeiterversicherung betrafen, war nicht mehr die Rede gewesen. 
iesen 
stags ) Stenogr. Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstags 
V. Legisl.-Periode, 2. Session 1882/88, Band 1, S. 240. 
**) Ebendaselbst S. 287.
	        
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