Full text: Zweiter Band (2. Band)

206 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
Der Centralverband hielt am 17. September 1882 in Nürn— 
berg eine Sitzung des Ausschusses zur Vorberathung der Tages— 
ordnung der für den folgenden Tag anberaumten Versammlung 
der Delegirten ab.“) 
Den ersten und hauptsächlichsten Berathungsgegenstand bildete 
die Kranken- und Unfallversicherung der Arbeiter. Der Referent, 
Generalsekretär Bueck-Düsseldorf erinnerte an die in der Ausschuß— 
sitzung vom 20. Mai in Berlin gepflogenen Berathungen, die zu 
dem Ergebniß geführt hätten, eine Kommission von 9 Mitgliedern 3 
mit der Aufgabe zu betrauen, über beide Gesetzentwürfe eine Denk— 
schrift auszuarbeiten und das Direktorium zu ermächtigen, je nach 
Lage der Sache, die weiteren Maßnahmen zu treffen. Damals war 
angenommen worden, daß wenigstens der die Krankenkassen be— 
treffende Gesetzentwurf erledigt werden würde. Die Berathungen 
über diesen Entwurf seien daher im Centralverbande möglichst 
beschleunigt worden. Die zu diesem Zwecke eingesetzte Kommission 
sei am 17. Juni zusammengetreten; der Reichstag hätte sich aber 
ziemlich unerwartet am Tage vorher vertagt. In dieser Kommission 
sei der Entwurf eines Krankenkassengesetzes an der Hand einer, 
von dem Referenten vorgelegten Denkschrift berathen und diese 
Denkschrift mit den an sie geknüpften Beschlüssen festgestellt worden. 
Die Kommission sollte zur Vorberathung der Unfallversicherung im 
Laufe des Sommers noch einmal zusammentreten und der Geschäfts— 
führer des Centralverbandes, Regierungsrat Beutner, war be— 
auftragt worden, über diese Materie eine Denkschrift abzufassen. 
Die Kommission sei aber nicht berufen worden, vermuthlich weil 
die Sommerzeit dafür nicht geeignet gewesen sei. 
Auf Grund der von der Delegirtenversammlung in Dresden 
gefaßten Beschlüsse hätten die Referenten für die bevorstehende 
Delegirtenversammlung Beschlußanträge vorbereitet. Sie würden 
ferner beantragen die Gesetzentwürfe abermals an die Kommission 
zu verweisen und damit den ihr ertheilten Auftrag zu erneuern. 
Die Kommission würde die Denlschriften bezüglich beider Gesetz— 
entwürfe festzustellen haben, die mit dem Zusammentritt des Reichs— u 
tages am 30. September sämmtlichen Mitgliedern desselben über— l 
reicht werden müßten. Hierauf wurden die Beschlußanträge von 
den Referenten verlesen. Der Ausschuß beschloß, sie der Delegirten— 
versammlung zur Annahme zu empfehlen. 
) Verhandlungen ꝛc. des Centralverbandes, Heft Nr. 16, S. 25.
	        
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