212 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
Gesetzentwürfe mit den Bedingungen und Erfordernissen des
praktischen Lebens in Einklang gebracht werden.“
Demgemäß erklären die Delegirten:
A) „Wir konstatiren mit Befriedigung die Erfüllung unseres
unter Nr. 7 der Beschlüsse vom 26. September v. J. ausgesprochenen
Wunsches, daß die Unfallversicherung nicht ohne Reorganisation des
Hilfskassenwesens und Errichtung solcher Kassen, wo ein Bedürfniß
vorhanden ist, eingeführt werden möge. Beide Gesetze müssen
im Interesse der Durchführbarkeit der Unfallversicherung
in organischen Zusammenhang gebracht werden.“
B) „Der staatliche Versicherungszwang ist zur Durchführung
der Kranken- und Unfallversicherung der Arbeiter unentbehrlich.“
O) „Die für die Krankenversicherung vorgeschlagene Organisation
ist, Abänderungen im Einzelnen natürlich vorbehalten, geeignet,
den in Betracht kommenden verschiedenartigen Verhältnissen gerecht
zu werden.“
D) „Die Delegirten erachten zwar auch jetzt noch, daß die
Unfallversicherung am besten durch eine Reichsanstalt, in der Art
wie früher geplant, ausgeführt werde, namentlich, nachdem durch
die vorbezeichnete organische Verbindung mit der Krankenversicherung
die Menge der Unfälle mit vorübergehenden Folgen, d. h. ca. 90
bis 95 pCt., und damit, wenn auch nicht die Größe der finanziellen
Last, so doch das Uebermaß des Verwaltungsdetails den Kranken—
kassen überwiesen ist; im Interesse des Zustandekommens des Ge—
setzes erheben sie jedoch gegen die korporative Organisation keinen
Widerspruch.“
E. „Die Delegirten halten, unter besonderer Bezugnahme
auf die vorjährigen Dresdener Beschlüsse, für geboten, daß bei
Feststellung der Leistungen der Unfallversicherung die Leistungs—
fähigkeit der zu Verpflichtenden sorgfältig berücksichtigt werde und 1
daß hinsichtlich der Beiträge nicht Faktoren, die bisher zur Hilfe—
leistung verpflichtet waren, auf Kosten der Anderen entlastet werden.“
„Ausdrücklich wird die Forderung erneuert, daß die Arbeiter
auch zu den Kosten der Unfallversicherung beitragen müssen und
das Bewußtsein der Verantwortlichkeit für ihre Zukunft unter keinen
Umständen geschwächt werden darf.“
EP. „Peinlich überrascht hat der in den Gesetzentwürfen wahr—
nehmbare Zug des Mißtrauens gegen die Arbeitgeber. Derselbe