Full text: Zweiter Band (2. Band)

212 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
Gesetzentwürfe mit den Bedingungen und Erfordernissen des 
praktischen Lebens in Einklang gebracht werden.“ 
Demgemäß erklären die Delegirten: 
A) „Wir konstatiren mit Befriedigung die Erfüllung unseres 
unter Nr. 7 der Beschlüsse vom 26. September v. J. ausgesprochenen 
Wunsches, daß die Unfallversicherung nicht ohne Reorganisation des 
Hilfskassenwesens und Errichtung solcher Kassen, wo ein Bedürfniß 
vorhanden ist, eingeführt werden möge. Beide Gesetze müssen 
im Interesse der Durchführbarkeit der Unfallversicherung 
in organischen Zusammenhang gebracht werden.“ 
B) „Der staatliche Versicherungszwang ist zur Durchführung 
der Kranken- und Unfallversicherung der Arbeiter unentbehrlich.“ 
O) „Die für die Krankenversicherung vorgeschlagene Organisation 
ist, Abänderungen im Einzelnen natürlich vorbehalten, geeignet, 
den in Betracht kommenden verschiedenartigen Verhältnissen gerecht 
zu werden.“ 
D) „Die Delegirten erachten zwar auch jetzt noch, daß die 
Unfallversicherung am besten durch eine Reichsanstalt, in der Art 
wie früher geplant, ausgeführt werde, namentlich, nachdem durch 
die vorbezeichnete organische Verbindung mit der Krankenversicherung 
die Menge der Unfälle mit vorübergehenden Folgen, d. h. ca. 90 
bis 95 pCt., und damit, wenn auch nicht die Größe der finanziellen 
Last, so doch das Uebermaß des Verwaltungsdetails den Kranken— 
kassen überwiesen ist; im Interesse des Zustandekommens des Ge— 
setzes erheben sie jedoch gegen die korporative Organisation keinen 
Widerspruch.“ 
E. „Die Delegirten halten, unter besonderer Bezugnahme 
auf die vorjährigen Dresdener Beschlüsse, für geboten, daß bei 
Feststellung der Leistungen der Unfallversicherung die Leistungs— 
fähigkeit der zu Verpflichtenden sorgfältig berücksichtigt werde und 1 
daß hinsichtlich der Beiträge nicht Faktoren, die bisher zur Hilfe— 
leistung verpflichtet waren, auf Kosten der Anderen entlastet werden.“ 
„Ausdrücklich wird die Forderung erneuert, daß die Arbeiter 
auch zu den Kosten der Unfallversicherung beitragen müssen und 
das Bewußtsein der Verantwortlichkeit für ihre Zukunft unter keinen 
Umständen geschwächt werden darf.“ 
EP. „Peinlich überrascht hat der in den Gesetzentwürfen wahr— 
nehmbare Zug des Mißtrauens gegen die Arbeitgeber. Derselbe
	        
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