2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 215
hrung berücksichtigenden Gefahrmomente wesentlich überall da dieselben
mäßig seien, wo Dampfkraft und maschineller Betrieb zur Verwendung
n war. kommen. Zahnräder, Treibriemen u. s. w. bildeten dieselben Gefahr—
triebs⸗ momente, gleichviel ob sie in einer Spinnerei oder in einem Eisen—
bereits werke im Gange seien. Es stände aber nichts im Wege, da, wo bei
ür be⸗ einzelnen Industrien besondere Gefahrmomente hervortreten sollten,
die betreffenden industriellen Werke in dem Rahmen der Bezirks—
öheren genossenschaft oder deren Abtheilung zusammen zu fassen, um von
über— ihnen bezüglich der zu treffenden Sicherheitsmaßregeln Gutachten zu
ungen hören oder Anträge entgegen zu nehmen.
ntral⸗ Die Kommission war ferner der Ansicht, daß die Regierungs—
über vorlage, neben der Ueberfülle von nur scheinbar genossenschaftlichen
d und Organen, weiter an einem prinzipiellen Fehler leide. Dieser sei
sehen. darin zu erblicken, daß bei einer wesentlich zum Vortheil der Arbeiter
In⸗ bestimmten Institution, die Arbeiter als Mitglieder ausgeschlossen
würden, weil die Regierung es für unzulässig halte sie zu einem
ir im Beitrage heranzuziehen. Bei der sehr geringen Belastung, die den
einem Arbeitern aus einer Beitragspflicht erwachsen würde — sie könne
nission äußerstenfalls auf 0,25 Mark für den Monat geschätzt werden —,
irklich könne diese Beitragspflicht keine Bedenken erregen. Die Kommission
die schlug daher, in Uebereinstimmung mit den früheren Beschlüssen des
zu⸗ Centralverbandes, vor, die Arbeiter an den Lasten der Unfall—
altung versicherung zu betheiligen und ihnen dementsprechend auch eine
alle Theilnahme an der Verwaltung einzuräumen. Die Kommission
ungs⸗ glaubte, daß dadurch auch die Arbeiterausschüsse überflüssig würden,
ings— die nach dem Entwurfe für jede Betriebsgenossenschaft und jeden
nach Betriebsverband gebildet werden sollten. Bei der großen Zahl der
zerlegt Betriebsgenossenschaften und Verbände würde die Bildung solcher
Auf⸗ Arbeiterausschüsse einer Mobilisirung der Sozialdemokratie gleich—
tigster geachtet werden müssen. Die Kommission war endlich der Ansicht,
Auf⸗ daß die für die Aktiengesellschaften übliche Verwaltungsform, ins—
hteten besondere die Generalversammlungen, für die dem öffentlichen Recht
affung angehörigen Versicherungsverbände unzweckmäßig und fehlerhaft sei.
träge,
n Unter dem 15. Oktober 1882 richtete das Direktorium an die
Die Mitglieder des Ausschusses die Einladung zu einer am 29. und
gegen 30. Oktober stattfindenden Sitzung. In dem Einladungsschreiben
ging wurde zunächst auf die am 18. September abgehaltene Delegirten—
en zu versammlung, auf die von dieser bezüglich der Kranken- und Un—