2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 217
und zusammenhängende Abtheilungen zerlegt werden können. Für die
indes Aufbringung der Lasten des Bezirksverbandes sollen die Gefahren—
vurde klassen den Maßstab der Vertheilung bilden. Unter diesen Um—
if die ständen würde es selbst für Bergwerke der Bildung von besonderen,
ission über die Bezirks- bezw. Landesgrenzen hinausgehenden Genossen—
i der schaften, wie sie der 8 13 vorschreibt, in der Regel nicht bedürfen.
enden Es versteht sich übrigens von selbst, daß Ausnahmen nach allen
die Richtungen hin zulässig sein müssen. Demgemäß müssen die Landes—
nicht regierungen ermächtigt werden, da, wo die Verhältnisse dies
8 die dringend nothwendig machen, Modifikationen eintreten zu lassen,
dem derartig, daß in einem höheren Verwaltungsbezirke die Bildung
agen. mehrerer Betriebsverbände zulässig und daß es auch gestattet sein
Aus⸗ soll, mehrere höhere Verwaltungsbezirke zu einem Betriebsverbande
zu vereinigen.“
teral⸗ In der Diskussion vertrat Regierungsrath a. D. Schueck
äfts⸗ die Regierungsvorlage und die fachgenossenschaftliche Or—
e der ganisation. Direktor Lohren faßte seine Ansicht dahin zusammen,
daß der. Betriebsverband für den Regierungsbezirk mit seinen
uur Abtheilungen nicht Grundlage des Ganzen sein könne, und daß die
ission Betriebsgenossenschaften nur anf Antrag gebildet werden sollten.
ngen Im Großen und Ganzen könne die im Gesetz vorgesehene Or—
inde, ganisation wohl als Grundlage angenommen werden. Die von
habe, der Kommission als wünschenswerth bezeichneten Abweichungen
ings— würden sich sehr wohl in die einzelnen Paragraphen des Gesetzes
der einflechten lassen.
durch Bueck trat für den Beschluß der Kommission ein. Er hob
nur besonders hervor, daß bei der für die Unfallversicherung zu schaffenden
Organisation die eventuell später einzuführende Invaliden- und
nden Altersversicherung nicht in Betracht gezogen werden sollte, da diese
für sich eine besondere Organisation erfordern würde. Direktor
zanze Servaes und Bürgermeister a. D. Russell stellten sich auf den
der Standpunkt der Kommission; letzterer mit einigen Ergänzungen,
ulle die er, wie folgt, formulirte:
ngs⸗ 1. „Wir sprechen uns für das Umlageverfahren aus.“
soll, 2. „Träger der Unfallversicherungslast ist der Bezirksverband
usig mit einem Zuschuß des Reiches von so und so viel Prozent.“
mlich 3. „Innerhalb des Bezirksverbandes werden die restlichen so
und so viel Prozent von den Betheiligten aufgebracht und zwar