224 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
wegen die Unmöglichkeit einsehen mußte, beide Gesetze in der da—
maligen Reichstagssession zu erledigen, daß man aber die
Möglichkeit nicht ausgeschlossen glaubte, wenigstens das Kranken—
versicherungsgesetz vor dem Schlusse der Session fertig zu stellen.“
Aus dem Berichte der Kommission des Reichstages mußte
das Direktorium des Centralverbandes leider die Erkenntniß
schöpfen, daß seine Denkschrift keine Berücksichtigung gefunden
habe. Es beschloß daher, sich vor der zweiten Berathung im
Plenum des Reichstages nochmals an diesen zu wenden. Die
zu diesem Zwecke, in Gemeinschaft mit den rheinisch-westfälischen
Vereinen vorbereiteten Anträge befanden sich in Uebereinstimmung
mit den früheren in Bezug auf die Krankenkassen gefaßten Be—
schlüssen.
In der Ausschußsitzung des Centralverbandes vom7. Mai 1883*)
berichtete der Geschäftsführer Reg.-RRath Beutner, daß die von
dem Direktorium gemachten Aenderungsvorschläge, trotz der Unter—
stützung, die sie auch von Reichstagsmitgliedern gefunden hatten,
auch in der zweiten Lesung im Plenum nicht durchgedrungen seien.
Der Reichstag habe nur ganz geringe Aenderungen an den Be—
schlüssen seiner Kommission vorgenommen. Erfreulich sei, daß
wenigstens die Ausdehnung der Vorlage auf die in der Land- und
Forstwirthschaft beschäftigten Arbeiter beibehalten sei. Dadurch sei
eine Gewähr für eine gesunde Weiterentwicklung der Arbeiter—
versicherung gegeben, indem auch die vorzugsweise landwirthschaft—
liche Interessen vertretenden Mitglieder der konservativen Partei
direkt betheiligt wären. (Es sei hier gleich bemerkt, daß der
Reichstag in der dritten Berathung auf die Einbeziehung der land—
und forstwirthschaftlichen Arbeiter in die Krankenversicherung ver—
zichtete) Wichtig sei die von dem Reichstag an den Kommissions—
beschlüssen vorgenommene Aenderung, daß ein Unternehmer erst
dann gezwungen werden könne eine Fabrikkasse zu errichten,
wenn er in einem oder mehreren Betrieben hundert, nicht wie
früher fünfzig, dem Versicherungszwange unterliegende Personen
beschäftige. Der Geschäftsführer verwies bei seiner Kritik der in
zweiter Lesung gefaßten Beschlüsse des Reichstages ferner auf die
ungünstige Lage, die in Bezug auf die Unfallversicherungsvorlage
geschaffen sei. Die Hoffnung auf eine zweckmäßige Gestaltung dieser
*) Verhandlungen ꝛc. des Centralverbandes, Heft Nr. 21.