2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 233
ter der dritten Lesung der Krankenkassenvorlage sich noch einmal mit
ihl einer Bittschrift an den Reichstag zu wenden. Es ist schon berichtet
ing worden, daß diese Bemühungen vergeblich waren.
in⸗ Bezüglich der Unfallversicherungsvorlage berichtete der Geschäfts—
es führer Beutner, daß die Kommission des Reichstages die Karenz—
en zeit von 13 auf 4 Wochen herabgesetzt habe. Er schlug daher vor,
da das Unfallversicherungsgesetz voraussichtlich in der laufenden
ille Session nicht zur Erledigung gelangen werde, die vom Central—
ene verband eingesetzte Kommission mit der Weiterbehandlung der Sache
n⸗ zu betrauen und sie zu beauftragen, entweder nach Benehmen mit
es dem Direktorium die Frage nochmals dem Ausschuß vorzulegen,
ten oder, wenn es nothwendig würde, ein direktes Eingreifen des
rs⸗ Direktoriums zu veranlassen. Das Mitglied des Ausschusses,
ide Reichstagsabgeordneter Lohren, berichtete dann über die An—
len schauungen der Mehrheit in der Kommission des Reichstages.
ing Einen längeren Zeitraum, als vier Wochen, für die Krankenkassen
r— festzusetzen, sei der Kommission nicht zweckmäßig erschienen, weil es
ten im Interesse der Unfallversicherungskassen selbst außerordentlich
der wünschenswerth sei, daß die Kosten für das Heilverfahren, ohne
ing Rücksicht auf deren Höhe, möglichst schnell von ihnen übernommen
zu werden. Was man für den Arzt, den Chirurgen ausgebe, spare
ter man hundertfach an dauernden Ausgaben. Wenn durch unzu—
en reichende Behandlung der Halbinvalide zum Ganzinvaliden geworden
um sei, hätte die Kasse dauernd eine größere Last zu tragen. Die
es Heranziehung der Arbeiter zu den Kosten für die Unfallversicherung
die könnte nicht verlangt werden, da die Krankenkasse bereits das
en Krankengeld bis zur vollendeten dreizehnten Woche dem Verletzten
gewähren sollte, wodurch ca. 11 pCt. der gesammten Unfallkosten
den Arbeitern mit der Krankenversicherung aufgelegt würden.
83 Nach Kenntnißnahme dieses Berichtes beschloß der Ausschuß
her bezüglich der Unfallversicherungsvorlage auf seinem bisherigen
im Standpunkte unverrückt zu beharren und die Kommission des
al⸗ Centralverbandes mit der weiteren Behandlung dieses Gegenstandes
en zu betrauen. In dem weiteren Verlauf der Kommissionsberathungen
18⸗ des Reichstages zeigte sich leider, daß gerade diejenigen Bedingungen
ten und Grundsätze, auf deren Beibehaltung bezw. Einfügung die Ver—
sen treter der Industrie das größte Gewicht legten, die schwersten An—
cke feindungen und entschiedene Zurückweisung erfuhren.
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