238 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
dem Bewußtsein unserer Rechte als auch von dem unserer Pflicht
durchdrungen sind, in dieser Beziehung das Möglichste zu thun,
daß wir hierin das allgemeine Interesse, das Staatsinteresse eben—
sowohl als unser Standesinteresse im Auge haben, und daß wir
nur dahin streben mit den Lenten, die wir ja nicht nur
alle drei Fahre als Stimmmaterial betrachten, sondern
die wir als unsere Mitarbeiter, als unsere Mitmenschen
zu betrachten gewohnt sind, in Frieden zu leben. Ich
hoffe, daß unsere verehrten Gäste diese Ueberzeugung gewinnen
werden, indem ich ja nicht zweifle, daß keines unserer Mitglieder
irgend anderen Ansichten huldigen, irgend andere Tendenzen ver—
folgen wird.“
„In diesem Sinne also, meine Herren, hoffe ich, daß die
Verhandlungen geführt werden, und es wird mich herzlich freuen,
wenn sie auch in dieser Stadt, die wir zum ersten Male zu
unserem Versammlungsort gewählt haben, Anklang und Anerkennung
finden werden.“ (Bravo!)
Zum Referenten war Generalsekretär Bueck-Düsseldorf bestellt.
Er wies zunächst auf die schwierige Lage hin, in der er sich infolge
des Umstandes befinde, daß ihm bereits mehrfach die Ehre zutheil
geworden sei, über denselben Gegenstand im Centralverband zu
berichten. Dieser habe sich mit der Unfallversicherung seit dem
Jahre 1880 so eingehend beschäftigt, wie kaum andere Kreise. Bei
der Vertiefung in diesen Gegenstand sei der Centralverband sehr
bald zu der Ueberzeugung gelangt, daß der Unfallversicherung eine
umfassende Reorganisation des Krankenkassenwesens vorhergehen
müsse. Auch die Verbündeten Regierungen und der Reichstag
hatten sich dieser Ueberzeugung nicht verschließen können, und so sei
das Krankenkassengesetz vom 15. Juni 1883 der erste große Schritt
auf dem Gebiete der sozialen Gesetzgebung gewesen.
Der Referent warf einen Rückblick auf die im Reichstage
bei Berathung des Krankenkassengesetzes geführten Verhandlungen.
Dabei zeigte er, unter Anführung zahlreicher Beispiele, wie das
Mißtrauen und die Feindseligkeit gegen die Arbeitgeber und die
Industrie im allgemeinen zu Mißgriffen geführt habe, durch welche
das Gesetz mit schwerwiegenden Mängeln behaftet worden sei.
Er bezeichnete die mühevollen und umfassenden Bestrebungen
des Centralverbandes bei der Bearbeitung dieses Gesetzes
als einen Kampf der sicheren praktischen Aufssassung d