Full text: Zweiter Band (2. Band)

238 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
dem Bewußtsein unserer Rechte als auch von dem unserer Pflicht 
durchdrungen sind, in dieser Beziehung das Möglichste zu thun, 
daß wir hierin das allgemeine Interesse, das Staatsinteresse eben— 
sowohl als unser Standesinteresse im Auge haben, und daß wir 
nur dahin streben mit den Lenten, die wir ja nicht nur 
alle drei Fahre als Stimmmaterial betrachten, sondern 
die wir als unsere Mitarbeiter, als unsere Mitmenschen 
zu betrachten gewohnt sind, in Frieden zu leben. Ich 
hoffe, daß unsere verehrten Gäste diese Ueberzeugung gewinnen 
werden, indem ich ja nicht zweifle, daß keines unserer Mitglieder 
irgend anderen Ansichten huldigen, irgend andere Tendenzen ver— 
folgen wird.“ 
„In diesem Sinne also, meine Herren, hoffe ich, daß die 
Verhandlungen geführt werden, und es wird mich herzlich freuen, 
wenn sie auch in dieser Stadt, die wir zum ersten Male zu 
unserem Versammlungsort gewählt haben, Anklang und Anerkennung 
finden werden.“ (Bravo!) 
Zum Referenten war Generalsekretär Bueck-Düsseldorf bestellt. 
Er wies zunächst auf die schwierige Lage hin, in der er sich infolge 
des Umstandes befinde, daß ihm bereits mehrfach die Ehre zutheil 
geworden sei, über denselben Gegenstand im Centralverband zu 
berichten. Dieser habe sich mit der Unfallversicherung seit dem 
Jahre 1880 so eingehend beschäftigt, wie kaum andere Kreise. Bei 
der Vertiefung in diesen Gegenstand sei der Centralverband sehr 
bald zu der Ueberzeugung gelangt, daß der Unfallversicherung eine 
umfassende Reorganisation des Krankenkassenwesens vorhergehen 
müsse. Auch die Verbündeten Regierungen und der Reichstag 
hatten sich dieser Ueberzeugung nicht verschließen können, und so sei 
das Krankenkassengesetz vom 15. Juni 1883 der erste große Schritt 
auf dem Gebiete der sozialen Gesetzgebung gewesen. 
Der Referent warf einen Rückblick auf die im Reichstage 
bei Berathung des Krankenkassengesetzes geführten Verhandlungen. 
Dabei zeigte er, unter Anführung zahlreicher Beispiele, wie das 
Mißtrauen und die Feindseligkeit gegen die Arbeitgeber und die 
Industrie im allgemeinen zu Mißgriffen geführt habe, durch welche 
das Gesetz mit schwerwiegenden Mängeln behaftet worden sei. 
Er bezeichnete die mühevollen und umfassenden Bestrebungen 
des Centralverbandes bei der Bearbeitung dieses Gesetzes 
als einen Kampf der sicheren praktischen Aufssassung d
	        
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