Full text: Zweiter Band (2. Band)

244 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
b) daß ein Theil der durch die Unfallversicherung entstehenden 
Kosten, und zwar 25 pCt. derselben, aus öffentlichen Mitteln 
gedeckt werde; 
c) daß die versicherten Personen zur Deckung von 20 pCt. 
der durch die Unfallversicherung entstehenden Kosten, ausschließlich 
aller Verwaltungskosten, zugezogen, aber auch in dem Verhältniß 
der von ihnen gezahlten Beiträge zu den Beiträgen, welche die 
Unternehmer aufbringen, zur Theilnahme an der Verwaltung der 
zu bildenden Betriebsverbände und Abtheilungen berechtigt werden; 
d) daß die organische Verbindung mit den Krankenkassen, 
wie solche von den Verbündeten Regierungen vorgeschlagen ist, 
hergestellt werde, so daß die Unfallversicherung erst mit dem Be— 
ginn der 14. Woche, bis dahin aber die Krankenversicherung ein— 
zutreten hat; 
o) daß die Aufbringung der Lasten zu erfolgen hat, 
9) wenn die Versicherung in Zwangsverbänden erfolgt, durch 
Umlage des Jahresbedarfs, 
) wenn freiwillige Bildungen eintreten, durch geeignete Sicher— 
stellung der Rentenverpflichtung; 
) daß die Gefahrenklassen als mitbestimmende Faktoren für 
die Vertheilung der Lasten beibehalten werden, daß sie aber nicht 
zur Grundlage für die Bildung der korporativen Verbände dienen 
sollen, sondern daß die Betriebe zu diesem Zwecke in Betriebs— 
verbänden und Abtheilungen derselben örtlich zusammengefaßt 
werden. 
IV. Die Delegirtenversammlung beauftragt hiernach das 
Präsidium des Centralverbandes mit allen Mitteln, die es nach 
seinem Ermessen für geeignet erachtet, dahin zu wirken, daß die 
Wünsche und Bedenken des Centralverbandes in Bezug auf die 
Unfallversicherung der Arbeiter bei der bevorstehenden gesetzlichen 
Regelung derselben gebührende Beachtung finden. Zu diesem Zweck 
werden dem Präsidium ferner auch die von der Kommission in 
ihrer Sitzung vom 2. August d. J. aufgestellten Gesichtspunkte als 
Richtschnur überwiesen.“ 
In der nunmehr folgenden Verhandlung verurtheilte der erste 
Redner, Generalsekretär Dittmar-Mainz, die in dem zweiten 
Gesetzentwurf der Regierung vorgeschlagene Organisation gänzlich; 
er wandte sich aber auch gegen die von der Kommission und von 
dem Ausschusse des Centralverbandes in dem ausgearbeiteten
	        
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