288 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
doch auf die Arbeitgeber abgewälzt werden würde — unbedingt
abhängig machen wolle, der Reichstag nicht „nein“ sagen würde.
Aber auch ohne den Arbeiterbeitrag würde er die Vertreter der
Arbeiter lieber in den Vorstand der Berufsgenossenschaft aufnehmen,
als der Bildung von Arbeiterausschüssen zustimmen. Die Last,
die der Industrie durch die Unfallversicherung aufgebürdet werde,
sei an sich sehr erheblich; sie werde im Laufe der Jahre viel
größer werden, schon infolge des schwer zu bekämpfenden Unwesens
der Simulation. Das alles, auch die in dem Gesetzentwurfe vor—
gesehene Erhöhung der Leistungen der Unfallversicherung, wolle
die Industrie willig auf sich nehmen; aber dringend müsse sie ver—
langen, daß man nicht das Verhältniß zu den Arbeitern so gestalte,
daß der Industrie die Sache erschwert und verleidet werde.
Baare richtete schließlich an den anwesenden Geh. Regierungs—
rath Gamp die Bitte, dem Herrn Staatssekretär von seinen An—
sichten über die Arbeiterausschüsse Kenntniß zu geben.
Geh. Regierungsrath Gamp, der hierauf das Wort ergriff,
erklärte, diese Bitte gern erfüllen zu wollen. Er trat zunächst
entschieden der Auffassung entgegen, daß in dem Entwurfe von
irgend einem Anklange des Mißtrauens gegen die deutsche Industrie
die Rede sein könne. Die Arbeiterausschüsse betreffend glaube er,
daß die Vertretung der Arbeiter, wie sie in den Knappschaftskassen
geordnet sei, ungleich größere Gefahren für die Industrie enthalte.
Wenn die Betheiligung der Arbeiter an der Verwaltung der Be—
rufsgenossenschaften von der Zahlung eines Beitrages abhängig
gemacht werde, so frage er, wie dieser Beitrag nur einigermaßen
gerecht bemessen werden könnte. Die Betriebe könnten in Gefahren—
klassen veranlagt werden, nicht aber die Arbeiter. Bei der außer—
ordentlichen Verschiedenheit der Gefahr für den einzelnen Arbeiter
würde es höchst ungerecht sein, alle die gleichen Beiträge zahlen
zu lassen. Eine gerechte Heranziehung der Arbeiter zu den Kosten
der Unfallversicherung würde daher nicht möglich sein. Baare
habe gemeint, daß der Beitrag der Arbeiter auf den Arbeitgeber
abgewälzt werden würde. Auf diesem Standpunkte stehe in ge—
wisser Hinsicht auch der Entwurf, und daher sei die Frage, ob
der Unternehmer oder der Arbeiter die Kosten der Unfallversiche—
rung baar zu zahlen habe, ganz nebensächlich. Diese Frage sei
lediglich von dem praktischen Gesichtspunkte zu entscheiden, von
welchem Theile der Beitrag am besten zu vereinnahmen und zu