292 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
Begründung, soweit es angängig war, hervortreten zu lassen.
Dabei hat es sich wesentlich um die Arbeiterausschüsse gehandelt,
die damals, nicht nur bei der Unfallversicherung, sondern auch bei
der Arbeiterschutzgesetzgebung, eine unverhältnißmäßig große Rolle
spielten. Dies war derart der Fall, daß es den Anschein gewann,
als wenn von der allgemeinen Einführung der Arbeiterausschüsse
die Lösung der ganzen sozialen Frage abhängig sei. Da der Central—
verband, trotz des hier von den Vertretern der Regierung geleisteten,
lebhaften Widerstandes, dennoch schließlich mit seiner Ansicht über die
Arbeiterausschüsse durchgedrungen war, erschien es erforderlich, die
betreffenden Verhandlungen hier möglichst ausführlich wiederzugeben.
Leider ist es unthunlich die Ausführungen der vorstehend an—
geführten Vertreter der Vereine und Verbände auch nur in ähn—
licher Weise zu behandeln, obgleich sie zum großen Theil volle
Beachtung verdienten. Hervorgehoben sei nur, daß die Arbeiter—
ausschüsse unter diesen Vertretern der Industrie keinen Vertheidiger
fanden, sondern zum Theil noch viel schärfer, als es bereits ge—
schehen war, verurtheilt wurden. Es kann jedoch nicht davon
Abstand genommen werden auf das Schlußwort des Referenten
Geh. Finanzraths Jencke näher einzugehen.
Jencke stellte zunächst fest, daß, von Einzelheiten abgesehen,
die er im Laufe seines Vortrags berühren werde, Einspruch gegen
die vorgelegte Resolution nicht erhoben worden sei. Er betonte
ferner, daß zwischen den Vertretern der Regierung und dem Central—
verbande Einverständniß herrsche bezüglich der Organisation, der
dreizehnwöchigen Karenzzeit und hinsichtlich Aufbringung der Kosten
auf dem Wege des Umlageverfahrens.
Der Referent gedachte dann der im Reichstag kundgegebenen
eigenthümlichen Auffassung, nach welcher der Reichszuschuß wieder
„eingeschmuggelt“ werden solle durch die Vorausbezahlung der
Unterstützungen seitens der Post, durch die Uebertragung der Kosten
des Reichs-Versicherungsamtes auf das Reich und durch die
subsidiäre Garantie des Reiches für die eventuelle Leistungsunfähigkeit
einer Genossenschaft. Redner konnte keinen dieser Punkte als ein
Aequivalent für den Fortfall des Reichszuschusses anerkennen. Bei
dem von der Post zu leistenden Vorschuß könne es sich, einem
Reichszuschuß von 20—25 pCt. gegenüber, nur um einen Zins—
verlust im Verhältniß zu dem Betrage der vorgeschossenen Summe
handeln. Die bei der Zahlung selbst in Betracht kommende Arbeits—