2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 297
ten, als richtig anerkenne, oder gegen die er Einspruch erhebe, der dann
zu in geordnetem Wege seine Erledigung finde. Sollte es, nach der
zu Aeußerung des Herrn Geheimrath Gamp, als zulässig erachtet
eder werden, als Beauftragten der Berufsgenossenschaft ein für alle
auch Mal den Gewerberath zu bezeichnen, so würden die Bedenken fort—
htig fallen, die sich gegen die Einmischung der Berufsgenossen in
gon die inneren Verhältnisse eines Werkes geltend gemacht hätten. Mit
rath Bezug auf die Beauftragung anderer Sachverständiger, als der im
des 8 82 verzeichneten Vertreter, könne er nur wiederholen, daß, wenn
das merkannt werde, daß jeder Betriebsunternehmer das Recht habe
u ausschließlich dem Gewerberath seine Thür zu öffnen, dann der
als bisherige Zustand bestehen bliebe. Dem Fabrikanten könne es ganz
ufs⸗ gleich sein, ob der Gewerberath auf eigene Initiative oder auf
nter Anordnung der vorgesetzten Behörden oder auf Veranlassung der
igs⸗ Berufsgenossenschaft die Fabrik betrete.
iter⸗ Hierauf wurden die Verhandlungen geschlossen. Bei der
iter. Abstimmung wurden die Resolutionen 2, Höhe der Leistung,
bitte 3, die Arbeiterausschüsse, 7, die Karrenzzeit, und 10, die Aus—
die dehnung des Gesetzes, einstimmig, die Resolution 11, Verwendung
auf der gefaßten Beschlüsse, gegen 2 Stimmen, die Resolution 9, gegen
eten das Kapitaldeckungsverfahren, gegen 3 Stimmen, die Resolutionen 1,
ragt Organisation, 5, Arbeiterbeitrag und 8, vorsätzliche Herbeiführung
und des Unfalles und grobes Verschulden, gegen 11 und 12 Stimmen,
habe und die Resolution 4, das Recht der Berufsgenossen behufs Mit—
auf⸗ wirkung an der Verhütung von Unfällen in die Werke der Mit—
iges glieder der Berufsgenossenschaft einzudringen, und die Resolution 6,
tral⸗ Reichsbeitrag, mit weit überwiegender Mehrheit angenommen.
nnte Damit waren diese denkwürdigen Verhandlungen der General—
in versammlung des Centralverbandes vom 14. Mai 1884, die, wie
tzten man sehen wird, nicht ohne Einfluß auf die Gestaltung des
Gesetzes verlaufen war, geschlossen. Mit den gefaßten Beschlüssen
die wurde vom Direktorium nach Maßgabe der in Resolution 11 ge—
auf troffenen Anordnung der Generalversammlung verfahren.
ehen
Mit⸗ Die Kommission des Reichstages erstattete ihren Bericht über
Be⸗ den ihr zur Vorberathung überwiesenen Gesetzentwurf, betreffend die
ucke Unfallversicherung der Arbeiter unter dem 11. Juni 1884*). Die
izi Stenogr. Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstags,
eder V. Legisl.-Periode, 4. Session 1884, Band 4, Anlagen Nr. 115, S. 858.