Full text: Zweiter Band (2. Band)

306 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
waren auch zahlreiche, dem Centralverbande als Mitglieder nicht 
angehörende Unternehmer geladen worden und erschienen. 
In der Ausschußsitzung vom 3. Oktober legte der Geschäfts— 
führer Beutner den erwähnten Plan für die Bildung der Berufs⸗ 
genossenschaften vor. Er sollte, wenn er die Billigung des Aus⸗ 
schusses fände, am nächsten Tage der Delegirtenversammlung unter— 
bhreitet werden. Der Geschäftsführer beantragte, vor der Delegirten— 
versammlung die verschiedenen Industrien zu Besprechungen unter 
sich zu berufen, um durch diese Sonderberathungen die Ver—⸗ 
ständigung in der Delegirtenversammlung vorzubereiten und zu 
erleichtern. Der Ausschuß erklärte sich mit dem vorgelegten Plane 
und mit dem Vorschlage des Geschäftsführers einverstanden. 
Die Delegirtenversammlung wurde am 4. Oktober von 
Kommerzienrath Haßler eröffnet. Die Tagesordnung lautete; 
„Die Organisation und Abgrenzung der Unfallversicherungs— 
genossenschaften und die Aufstellung eines Planes als Material 
für das Reichsversicherungsamt.“ Der Vorsitzende begrüßte zu— 
nächst den an der Versammlung theilnehmenden Präsidenten des 
Reichsversicherungsamts Dr. Bödiker. Durch sein Erscheinen 
bekunde er, wie die Reichsregierung aufs Neue das lebhafte Inter— 
esse an den Bestrebungen des Centralverbandes Deutscher In⸗ 
dustrieller nehme. Das Direktorium bezwecke mit dieser Versammlung 
nicht, irgendwelchen Druck auf die Entschließungen der Mitglieder 
des Centralverbandes oder auf andere Industrielle auszuüben; 
es solle vielmehr den Unternehmern Gelegenheit gegeben werden, 
ihre, die Bildung und Abgrenzung der Berufsgenossenschaften 
betreffenden Wünsche zu verlautbaren. Die beim Reichsversicherungs⸗ 
amt bereits gestellten Anträge, sowie Anträge, die in dieser Dele⸗ 
girtenversammlung, nach Maßgabe der erzielten Verständigung, 
auf die Bildung wirklich lebens- und leistungsfähiger Berufs⸗ 
genossenschaften noch gestellt werden sollten, wären einfach zu 
registriren. Wo in den einzelnen Industrien noch verschiedene An— 
sichten sich gegenüberständen, solle versucht werden durch Aussprache 
die Verständigung herbeizuführen. Wo dies nicht gelinge, sei es die 
Absicht die verschiedenen Auffassungen dem Reichsversicherungsamte 
zu unterbreiten. Es solle kein Zwang durch Mehrheitsbeschlüsse auf 
die Vertreter der einen oder der anderen Ansicht geübt werden. Wie 
erinnerlich sei seiner Zeit im Centralverband Deutscher Industrieller 
die Bildung von Berufsgenossenschaften in geographisch abgegrenzten
	        
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