Full text: Zweiter Band (2. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 307 
nicht Bezirken empfohlen worden. Der betreffende Beschluß habe nur 
gegen eine erhebliche Minderheit gefaßt werden können. Die 
häfts— Ansichten seien also getheilt gewesen. Daher dürfe es nicht über— 
erufs⸗ raschen, wenn in der Versammlung Anträge auf Bildung von 
Aus⸗ Berufsgenossenschaften, die sich über das ganze Reichsgebiet er— 
unter— strecken, aber auch auf Bildung von Berufsgenossenschaften für 
zirten⸗ einzelne Bezirke gestellt würden. Daß die Ansichten in dieser 
unter Beziehung auseinandergingen, liege in der verschiedenen wirth— 
Ver⸗ schaftlichen Entwickelung der Industrien und daher in der Natur 
1d zu der Sache. 
Plane Hierauf ergriff der Präsident des Reichsversicherungsamts, 
Dr. Bödiker, das Wort. Nach dem Dank für die warme Be— 
von grüßung seitens des Vorsitzenden und der Anwesenden fuhr der 
zutete: Präsident fort: „Der Herr Vorsitzende hat durchaus recht, daß ich 
ungs— als Vertreter des Reichsversicherungsamts hierhergekommen bin, 
aterial um das lebhafte Interesse und die hohe Sympathie zu 
te zu— bekunden, welche das Amt an Ihren Bestrebungen 
en des nimmt, die dazu dienen, das Unfallversicherungsgesetz, 
heinen dessen Ausführung wesentlich in die Hände des Reichs— 
Inter⸗ versicherungsamts gelegt worden ist, in möglichst glatter 
In⸗ Weise zur Ausführung zu bringen. Und um so lieber ist 
mlung ein Vertreter des Reichsversicherungsamts unter Ihnen, 
glieder als ja der Centralverband Deutscher Industrieller von 
lüben; Anfang an der neuen sozialpolitischen Gesetzgebung, 
berden, welche durch die Allerhöchste Botschaft vom 17. No— 
chaften vember 1881 inaugurirt worden ist, das lebhafteste 
rungs— Zuteresse entgegengebracht hat, und als wir uns 
Dele⸗ freuen können, aunf die Mitwirkung derer rechnen zu 
igung, dürsen, denen die Lasten dieser neuen Regelung aus— 
gerufs— erlegt wurden und in deren Hände sowohl nach dem 
ach zu Sinne des Erlasses von Unfallverhütungsvorschriften 
ne An— als auch nach der Seite der Festsetzung der Renten für 
sprache die Verunglückten ein wesentlicher Antheil daran gelegt 
es die ist, daß das Unfallpversicherungsgesetz zum Heile der 
gsamte Arbeiter einschlägt.“ 
e n Bödiker hob dann besonders hervor, daß dem Reichs— 
i versicherungsamt überhaupt von der Industrie lebhafte Unter— 
strieller stützung in der Durchführung des Gesetzes zutheil geworden sei. 
lenzten Er habe wahrgenommen, daß die Industrie sich nach dem 
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