2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 309
des Gesetzes, und keine Instanz würde sich mehr freuen, als das
Reichsversicherungsamt, wenn es eines Eingriffes seitens des Amtes
gegenüber den Anträgen nicht bedürfte.
Der Präsident machte dann Mittheilung über die beim Reichs⸗
versicherungsamt bereits vorliegenden, die Bildung von Berufs—⸗
genossenschaften betreffenden Anträge. Zu einem Theil derselben habe
das Amt bereits in zustimmender Weise Stellung genommen; es seien
jedoch noch mehrfach Ausgleichungen nothwendig. Um die Anwesenden
t noch weiter über die im Reichsversicherungsamt herrschenden Ansichten
t aufzuklären, theilte der Präsident auch die vom Amte nicht berück—
sichtigten Anträge mit. In allen Fällen sei die nicht verbürgte
u dauernde Leistungsfähigkeit der zu bildenden Berufsgenossenschaft
der Grund für die Ablehnung gewesen; denn nur unbedingt leistungs⸗
e fähige Genossenschaften würden vom Reichsversicherungsamt bezw.
e vom Bundesrat genehmigt werden. Der Präsident ertheilte dann
i noch höchst wertvolle Ratschläge, deren Befolgung die Ausführung
der gesetzlichen Vorschriften für die Bildung und Inbetriebsetzung
t der Berufsgenossenschaften wesentlich erleichtern und zur Ersparniß
b an Kosten beitragen würden. Bödiker schloß seinen Vortrag mit
n folgenden Worten:
n „So glaube ich dann, meine Herren, daß wir in dieser Weise,
r wenn auch nicht ohne Mühe, so doch mit Sicherheit und ohne allzu
u großen Kostenaufwand zu einer gedeihlichen Durchführung des
u Gesetzes gelangen werden und daß, wenn die Herren, auf deren
Schultern die Last gelegt sein wird, nach wie vor so freudig und
ß treu an der Arbeit mitwirken, in nicht allzu ferner Zeit — und
e⸗ daran liegt Ihnen ja allen — das Gesetz Gesetzeskraft erlangen
it wird. Sie dürfen sicher sein, daß die mit der Ausführung des
ht Gesetzes betraute Behörde, ermuthigt und gestärkt durch das Ent—
it⸗ gegenkommen, welches Sie alle ihr entgegenbringen, es an keiner
n. Mühe und Arbeit fehlen lassen wird, um, so weit es an hr ist so
n, rasch wie möglich ein Gesetz in Kraft treten zu lassen, welches zum
en Segen der Industrie und zum Heile der Arbeiter von den Ver—
n, bündeten Regierungen und dem Reichstage beschlossen und von
k⸗ Seiner Majestät dem Kaiser sanktionirt worden ist.“
uf Der Vorsitzende dankte dem Präsidenten für die gegebenen
ei⸗ werthvollen Informationen und für die Art und Weise, mit der er
er zu der Versammlung gesprochen habe. „Meine Herren,“ so sagte
en der Vorsitzende, „das ist nicht mehr die Sprache vom „grünen