2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 313
Auch über diesen Gesetzentwurf referirte Geh. Finanzrath
Jencke. Er verwies darauf, daß der Entwurf sich im allgemeinen
in Inhalt und Form an das Unfallversicherungsgesetz vom
6. Juli 1884 anlehne, von diesem jedoch in zwei prinzipiellen
Punkten wesentlich abweiche. Erstens bilde die zwangsweise
Krankenversicherung nicht die Voraussetzung der Unfallversicherung,
und zweitens beruhe die Organisation nicht auf dem freiwilligen
Zusammenschluß der Interessenten zu Berufsgenossenschaften, sondern
auf der zwangsweisen Bildung solcher. Im übrigen vertrat der
Referent die Ansicht, daß es nicht Aufgabe des Centralverbandes
sein könne, sich mit den Einzelheiten des Entwurfes zu befassen.
Dazu würden andere Korporationen, die von diesem Gesetz näher
berührt würden, berufen sein. Der Centralverband habe nur zu
prüfen, ob die fundamentalen Grundsätze, die für ihn bei der Be—
rathung und Beschlußfassung über die Unfallversicherungsgesetz—
gebung maßgebend gewesen seien, nicht in einer, mit seiner Ueber—
zeugung in Widerspruch stehenden Weise verletzt worden seien. In
dieser Beziehung gebe der Gesetzentwurf zu Bedenken keine Ver—
anlassung. Demgemäß beantragte der Referent, der Centralverband
möge sich darauf beschränken, seine Befriedigung über die Aus—
dehnung der Unfallversicherung auf diesen großen Kreis von
Arbeitern auszusprechen, im übrigen es aber nicht für seine Auf—
gabe erachten, in eine Prüfung der Einzelheiten des Entwurfes ein—
zutreten, sondern das den hierzu berufenen Körperschaften über—
lassen. Der Ausschuß erklärte sich mit diesem Antrage einverstanden.
Bei der ersten Berathung im Reichstage“) wurde der
r lebhaft bestrittene Gesetzentwurf an eine Kommission ver—
wiesen. Vor Beendigung der Berathung dieser Kommission sah
e sich der Bundesrath veranlaßt den Gesetzentwurf zurückzuziehen.
Ein umgearbeiteter Entwurf wurde dem Reichstage am 7. Januar
1886 vorgelegt. **)
Bei der ersten Lesung im Reichstage **) wurde auch dieser
Entwurf einer Kommission überwiesen. Diese erstattete ihren Be—
richt unter dem 1. September 1886. )
*) Stenogr. Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstags,
VI. Legisl.-Periode, 1. Session 1884/85, Band 2, S. 290.
**) Ebendaselbst, 2. Session 1885/86, Band 4, Anlagen Nr. 75, S. 8367.
*s*) Ebendaselbst Band 2, S. 849.
) Ebendaselbst Band 6, Anlagen Nr. 252, S. 1186.