314 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
In der dritten Lesung wurde der Gesetzentwurf angenommen.*)
Das Gesetz, betreffend die Unfall- und Krankenversicherung
der in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben beschäftigten Per—
sonen, vom 5. Mai 1886 wurde am 12. Mai desselben Jahres im
Reichsgesetzblatt veröffentlicht. **)
Am 17. Dezember 1884 wurde, bevor das Unfallversicherungs—
gesetz vollständig in Kraft getreten war, dem Reichstag der Entwurf
eines Gesetzes, betreffend „Die Ausdehnung der Unfall- und
Krankenversicherung“ unterbreitet.**) Mit diesem Gesetzentwurf be—
schäftigte sich der Centralverband in seiner Ausschußsitzung am
25. Januar 1885. Das Referat erstattete wiederum der Geheime
Finanzrath Jencke. )
Nach dem Gesetzentwurf sollte die Unfallversicherung erstreckt
werden auf den gesammten Betrieb der Post-⸗, Telegraphen- und Eisen—
bahnverwaltungen, auf sämmtliche Betriebe der Marine— und
Heeresverwaltungen, einschließlich der von diesen Verwaltungen für
eigene Rechnung auszuführenden Bauten, ferner auf den Baggerei—
betrieb, den gewerbsmäßigen Fuhrwerks-, Binnenschiffahrts-,
Flößerei⸗, Prahm- und Fährbetrieb, sowie auf den Gewerbebetrieb
des Schiffsziehens, auf den gewerbsmäßigen Speditions-, Speicher—
und Kellereibetrieb, sowie endlich auf den Gewerbebetrieb der
Güterpacker, Güterlader, Schaffer, Bracker, Wäger, Messer, Schauer
und Stauer. Für die im Besitz von Staatsverwaltungen befind—
lichen Betriebe sollte an die Stelle der Berufsgenossenschaften das
Reich beziehungsweise der Staat eintreten. In die bereits in Bil—
dung begriffenen Berufsgenossenschaften der Industrie griff dieser
Gesetzentwurf insofern ein, als festgestellt wurde, daß die Betriebe
der Post-⸗, Telegraphen- und Eisenbahn-, sowie der Marine- und
Heeresverwaltung, soweit sie unter das Unfallversicherungsgesetz
fielen, von diesem ausgenommen und nach dem vorliegenden Gesetz—
entwurf behandelt werden sollten.
Der Referent verwies darauf, daß, wenn Hunderttausende von
Arbeitern in fiskalischen Diensten nach dem ursprünglichen Unfall—
) Die zweite Lesung fand statt ebendaselbst, Band 3, S. 1897; die
dritte Berathung, Band 83, S. 1995.
**) Reichsgesetzblatt 1886, Nr. 14, S. 131.
***) Stenogr. Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstags,
VI. Legisl.-Periode, 1. Session 1884/85, Band 5, Anlagen Nr. 77, S. 249.
) Verhandlungen ꝛc. des Centralverbandes, Heft 30, S. 16.