2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 315
* versicherungsgesetze von den Berufsgenossenschaften für die Industrie
ng umfaßt würden, und der Arbeitgeber allen gesetzlichen Verpflichtungen
r nachzukommen hätte, darin unverkennbar eine finanzielle Stärkung
m der Berufsgenossenschaften zu erblicken gewesen wäre. Ferner sei
nicht zu leugnen, daß die Zugehörigkeit großer staatlicher Betriebe
s⸗ zu den Berufsgenossenschaften eine gewisse Bedeutung gehabt haben
urf würde, wenn es sich etwa um die Steigerung der an die Berufs—
nd genossenschaften zu stellenden Anforderungen und namentlich auch
he⸗ darum handeln sollte, die Berufsgenossenschaften, unter Auflegung
am großer Opfer, zu Trägern weitergehender sozialer Verpflichtungen
me zu machen. Trotzdem erachtete der Referent es nicht für zweckmäßig
gegen die geplante Ausscheidung des fiskalischen Elements aus den
eckt Genossenschaften Einspruch zu erheben. Der Referent schlug schließlich
en⸗ dem Ausschusse vor die Befriedigung des Centralverbandes darüber
ind auszusprechen, daß durch den vorliegenden Entwurf die gesetzliche
für Unfallversicherungspflicht wieder auf einen so großen Kreis von
ei⸗ Arbeitern ausgedehnt werde, und daß er im allgemeinen mit der
s⸗, Fassung des Entwurfes einverstanden sei. Der Ausschuß stimmte dem zu.
ieb Das Gesetz wurde nach der ersten Berathung im Reichstage“)
er⸗ einer Kommission überwiesen, diese erstattete ihren Bericht unter dem
der 6. Mat 1885)
uer In der dritten Berathung wurde der Gesetzentwurf mit un—
ud⸗ wesentlichen Aenderungen angenommen. **)
)as Das Gesetz, betreffend die Ausdehnung der Unfall- und
Fil⸗ Krankenversicherung vom 28. Mai 1885, wurde unter dem 6. Juni
eser desselben Jahres im Reichsgesetzblatt verkündet. )
ebe In dem Jahre 1887 gelangten ferner zur Annahme das
ind Gesetz, betreffend die Unfallversicherung der bei Bauten beschäftigten
setz Personen vom 11. Juli 1887, und das Gesetz, betreffend die
etz⸗ Unfallversicherung der Seeleute und anderer bei der Seecschiffahrt
betheiligten Personen vom 13. Juli 1887.
von
all⸗ In der Einleitung zu diesem, die Beschäftigung des
g Centralverbandes mit der Sozialpolitik betreffenden Theile,
) Stenogr. Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstags,
VI. Legisl.-Periode, Band 2, S. 980 990.
igs, *) Ebendaselbst Band 6, Anlagen Nr. 283, S. 1068.
**) Ebendaselbst zweite Berathung, S. 2168, dritte Berathung, S. 25938.
) Reichsgesetzblatt 1885, Nr. 19, S. 159.