2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 317
id und Arbeiter sollten Beiträge zu diesen Kassen leisten und an der
Verwaltung betheiligt sein. Der Centralverband erkannte an, daß
en solche Fürsorge zur Herstellung und Wahrung des sozialen Friedens
r beitragen würde, und daß die Resolutionen der vorerwähnten
en Reichstagskommission geeignet seien, das Vorgehen und die Thätig—
ge keit des Reiches in dieser Sache zu fördern.
In der Delegirtenversammlung des Centralverbandes zu
Dresden am 26. September 1881*) hatte die Unfallversicherung
der Arbeiter auf der Tagesordnung gestanden. Dem Referenten,
Generalsekretär Bueck, war, wie an der betreffenden Stelle hier be—
reits bemerkt worden ist, der Auftrag ertheilt worden, sich bei dieser
Gelegenheit auch über die Alters- und Invalidenversicherung der
er Arbeiter zu äußern. In dieser Beziehung hob der Referent hervor,
daß, im Gegensatz zu der in der Presse und in der publizistischen
Literatur zum Ausdruck gelangenden öffentlichen Meinung, sowie
3 zu den meisten wissenschaftlichen Vertretern der Volkswirthschaft in
Deutschland, in den Kreisen des Centralverbandes sich im Verlauf
der letzten zwei Jahre die Ansichten bereits soweit geklärt hätten,
b daß der Versuch erfolglos sein würde, die Alters- und
Invalidenversicherung auf dem Wege des freiwilligen
Kassenwesens und der privaten Versicherung durch—
r zuführen. Der Centralverband habe sich daher auch
bezüglich der in Rede stehenden Versicherungsart für
3 eine öffentliche Zwangsversicherung ausgesprochen. Diese
Zwangsversicherung müsse sich aber nicht, wie nach halbamtlichen
Mittheilungen der Reichskanzler plane, nur auf die Industrie—
arbeiter oder gar nur auf einzelne Abtheilungen dieser erstrecken,
sondern alle Arbeiter umfassen. Der Referent hob dann hervor,
daß über die Absichten der Reichsregierung mit Bezug auf die
h Durchführung einer Alters- und Invalidenversicherung ausreichende
Kenntniß noch nicht vorhanden sei. Insbesondere seien auch keine
hß statistischen Unterlagen vorhanden hinsichtlich der Zahl. der Versiche—
rungspflichtigen, der muthmaßlichen Höhe der Versicherungsbeiträge
und des durch die Kosten der Versicherung möglichen Druckes auf
ler die Produktion und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie
en auf dem Weltmarkt. Unter diesen Umständen müsse er, der Refe—
rent, beantragen, von einer weiteren Berathung der Einzelheiten
*) Verhandlungen ꝛc. des Centralverbandes, Heft 15.