Full text: Zweiter Band (2. Band)

332 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
die gewünschte Gelegenheit geboten werden durch das Versprechen, 
für die Erhöhung der Rente wirken zu wollen, die Massen an sich 
zu fesseln. Ferner könnte die staatliche Versorgung der Arbeits— 
unfähigen insofern demoralisirend auf die Arbeiter einwirken, als 
das Gefühl der Verpflichtung zur Fürsorge für Eltern und Kinder 
abgeschwächt werden würde. Durch die beabsichtigte Ansammlung 
und „Todtlegung“ enormer, auf Milliarden zu berechnenden 
Kapitalien, würde die wirthschaftliche Gesammtentwickelung der 
Nation unzweifelhaft geschädigt werden. Trotz dieser theils klar— 
liegenden, theils augenblicklich noch nicht zu übersehenden Gefahren, 
war die Kommission einig in der Ueberzeugung, daß die 
Stellung des Centralverbandes zu dem neuen Gesetz eine 
durchaus wohlwollende sein müsse. Dem Centralverbande 
werde aber die Aufgabe zufallen, einem vorsichtigen Vorgehen das 
Wort zu reden, zumal es sich hier um ein Gebiet handle, auf 
dem ein Experimentiren gänzlich ausgeschlossen sei Unbedingt 
aber sei es Pflicht des Centralverbandes, in wohl— 
wollender Weise und mit voller Sympathie an dem 
Plane milzuwirken, eine alle betheiligten Interessen 
in gleicher Weise wahrende Versorgung für alte und 
invalide Arbeiter herbeizuführen. 
Die zweitägigen, sehr eingehenden Berathungen der Kom— 
mission hatten, kurz zusammengefaßt, folgendes Ergebniß: 
Die Kommission erkannte die von dem Geheimen Finanzrath 
Jencke in der letzten Sitzung des Ausschusses bereits hervor— 
gehobenen Bedenken gegen die Uebertragung der Alters- und 
Invalidenversicherung auf die Berufsgenossenschaften als zutreffend 
an. Auch die Kommission war der Meinung, daß aus dem 
Mangel an Beständigkeit der von der einzelnen Berufsgenossen— 
schaft umfaßten Arbeiterschaft sich höchst verwickelte Verhältnisse 
ergeben würden. Es wurde angenommen, daß ungefähr 200 Be— 
rufsgenossenschaften und andere Versicherungsanstalten für die 
Invaliden- und Altersversicherung in Wirksamkeit treten würden. 
Jede dieser Berufsgenossenschaften oder Anstalten würde ihre 
eigenen Marken herausgeben müssen, und wenn die nothwendig 
nach den verschiedenen Werthen zu bemessenden Stücke derselben in 
Rechnung gezogen werden, so würden ungefähr 1200 verschiedene 
Marken zur Anwendung gelangen müssen. Hierdurch würde ein 
außerordentlich verwickeltes Berechnungsverfahren bedingt werden,
	        
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