332 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
die gewünschte Gelegenheit geboten werden durch das Versprechen,
für die Erhöhung der Rente wirken zu wollen, die Massen an sich
zu fesseln. Ferner könnte die staatliche Versorgung der Arbeits—
unfähigen insofern demoralisirend auf die Arbeiter einwirken, als
das Gefühl der Verpflichtung zur Fürsorge für Eltern und Kinder
abgeschwächt werden würde. Durch die beabsichtigte Ansammlung
und „Todtlegung“ enormer, auf Milliarden zu berechnenden
Kapitalien, würde die wirthschaftliche Gesammtentwickelung der
Nation unzweifelhaft geschädigt werden. Trotz dieser theils klar—
liegenden, theils augenblicklich noch nicht zu übersehenden Gefahren,
war die Kommission einig in der Ueberzeugung, daß die
Stellung des Centralverbandes zu dem neuen Gesetz eine
durchaus wohlwollende sein müsse. Dem Centralverbande
werde aber die Aufgabe zufallen, einem vorsichtigen Vorgehen das
Wort zu reden, zumal es sich hier um ein Gebiet handle, auf
dem ein Experimentiren gänzlich ausgeschlossen sei Unbedingt
aber sei es Pflicht des Centralverbandes, in wohl—
wollender Weise und mit voller Sympathie an dem
Plane milzuwirken, eine alle betheiligten Interessen
in gleicher Weise wahrende Versorgung für alte und
invalide Arbeiter herbeizuführen.
Die zweitägigen, sehr eingehenden Berathungen der Kom—
mission hatten, kurz zusammengefaßt, folgendes Ergebniß:
Die Kommission erkannte die von dem Geheimen Finanzrath
Jencke in der letzten Sitzung des Ausschusses bereits hervor—
gehobenen Bedenken gegen die Uebertragung der Alters- und
Invalidenversicherung auf die Berufsgenossenschaften als zutreffend
an. Auch die Kommission war der Meinung, daß aus dem
Mangel an Beständigkeit der von der einzelnen Berufsgenossen—
schaft umfaßten Arbeiterschaft sich höchst verwickelte Verhältnisse
ergeben würden. Es wurde angenommen, daß ungefähr 200 Be—
rufsgenossenschaften und andere Versicherungsanstalten für die
Invaliden- und Altersversicherung in Wirksamkeit treten würden.
Jede dieser Berufsgenossenschaften oder Anstalten würde ihre
eigenen Marken herausgeben müssen, und wenn die nothwendig
nach den verschiedenen Werthen zu bemessenden Stücke derselben in
Rechnung gezogen werden, so würden ungefähr 1200 verschiedene
Marken zur Anwendung gelangen müssen. Hierdurch würde ein
außerordentlich verwickeltes Berechnungsverfahren bedingt werden,